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Bundestagswahl 2025

Eine Hand wirft einen unbeschrifteten Umschlag in eine Wahlurne

Wahl, © Colourbox

Artikel

Mit Blick auf die vermutlich am 23. Februar 2025 stattfindenden Wahlen zum Deutschen Bundestag informiert die Botschaft über die Möglichkeit für die im Ausland lebenden Deutschen, den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bereits jetzt zu stellen.

Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin verfügbar: https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html

Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen) finden sich auf der Internetseite: https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/n/neuwahl.html



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