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Kleinstprojekte der Botschaft

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Mit Kleinstprojekten der Entwicklungszusammenarbeit hat die Bundesregierung die Möglichkeit, flexibel, schnell und wirksam Hilfe zur Verbesserung der Lebensumstände der ärmsten und armen Bevölkerungsschichten zu leisten und auf punktuelle Notlagen der Bevölkerung zu reagieren.

Gefördert werden Maßnahmen, die durch kirgisische Institutionen (z.B. NGO, Selbsthilfegruppen, Kirchen o.ä.) nicht selbst finanziert werden können. Voraussetzung für Kleinstvorhaben ist, dass sie innerhalb des laufenden Haushaltsjahres abgeschlossen werden können und zu keinen Folgekosten für die Botschaft führen. Besonderes Augenmerk legt die Botschaft auf Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände benachteiligter Bevölkerungsgruppen wie Kindern und Jugendlichen, Frauen, älteren und behinderten Menschen. Wichtige Entscheidungskriterien bei der Prüfung der Förderungswürdigkeit eines Projekts sind ein angemessener Eigenbeitrag sowie die Mitarbeit des Projektträgers und der Betroffenen. Kleinstprojekte sollten möglichst zu Beginn des Jahres bei der Botschaft beantragt werden.

Einzelpersonen oder bereits privilegierte Gruppen können nicht gefördert werden. Personalausgaben der Projektträger sowie laufende wiederkehrende Ausgaben für Verbrauchsgüter, wie Medikamente, Nahrungsmittel, Spritzen, Verbandszeug, Futtermittel, etc. können ebenso nicht bezuschusst werden.

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