Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Familienangelegenheiten

Vater umarmt seine zwei Söhne

Vater umarmt seine zwei Söhne, © Zoonar.com/benis arapovic

Artikel

Sie haben in Kirgisistan geheiratet und möchten wissen, ob Ihre Ehe auch in Deutschland anerkannt wird? Ihr Kind ist in Kirgisistan geboren und nun möchten Sie eine deutsche Geburtsurkunde haben? Informationen dazu finden Sie hier.

Weitere Informationen

Ehefähigkeitszeugnis Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen. Das…

Eheschließung, Ehefähigkeitszeugnis und Beurkundung im deutschen Eheregister

Wird in Kirgisistan ein Kind mit einem deutschen Elternteil geboren, wenden sich die Eltern oft an die Botschaft und möchten einen deutschen (Kinder-)Reisepass für das Kind beantragen. Bevor dieser…

Geburtsanzeige für im Ausland geborene Kinder

Urkunden aus Kirgisistan Die deutsche Botschaft in Bischkek kann keine Personenstandsurkunden (Geburt, Eheschließung, Scheidung, Sterbefall) aus Kirgisistan beschaffen! Sie können eine kirgisische…

Urkunden / Apostille / Legalisation / Urkundenüberprüfung

Bitte lesen Sie vor Antragstellung ebenso die „Allgemeinen Hinweise zum Visumverfahren und den Unterlagen bei nationalen Visa“. Alle Unterlagen sind mit deutschsprachiger Übersetzung, alle Originale…

Familienzusammenführung

Anwendbares Recht Am 21.06.2012 ist die EU-Verordnung („Rom III“) in Kraft getreten, die regelt, welches Recht im Falle einer Ehescheidung in Fällen mit Auslandsbezug zur Anwendung kommt. Diese…

Internationales Scheidungsrecht

Eine grenzüberschreitende Kindesentziehung liegt vor, wenn ein Elternteil ohne Einverständnis des (ebenfalls) sorgeberechtigten anderen Elternteils die gemeinsamen Kinder ins Ausland entführt oder…

Kindesentziehung

Seit dem 29.01.2019 gelten die beiden EU-Verordnungen (EuGüVO und EuPartVO). Diese regeln, welches Recht zur Bestimmung des Güterrechts in der Ehe bzw. Partnerschaft anzuwenden ist.

Bestimmung des anwendbaren Güterrechts

nach oben