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Kleinstprojekte der Botschaft

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Die Botschaft unterstützt jährlich ausgewählte Kleinstprojekte mit einer finanziellen Förderung von bis zu 25.000 EUR, mit denen ein konkreter Beitrag zur Verbesserung der Lebensumstände benachteiligter Bevölkerungsschichten geleistet und auf punktuelle Notlagen der Bevölkerung reagiert wird.

Voraussetzungen für eine Förderung

Eine Förderung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn das Projekt

  • unmittelbar sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen, wie Kindern und Jugendlichen, Frauen, älteren Personen und Menschen mit Behinderung zu Gute kommt,
  • durch einen lokalen Projektträger eigenverantwortlich durchgeführt wird,
  • im laufenden Haushaltsjahr vollständig durchgeführt und abgeschlossen werden kann,
  • einen angemessenen Eigenbeitrag des Projektträgers oder der Begünstigten vorsieht (z.B, finanzielle Beteiligung, Arbeitsleistung, Bereitstellung von Räumen und Materialien),
  • ohne die finanzielle Unterstützung der Botschaft voraussichtlich nicht umgesetzt werden könnte.

Bitte beachten Sie, dass Einzelpersonen oder bereits privilegierte Gruppen nicht gefördert werden können. Personalausgaben der Projektträger sowie laufende wiederkehrende Ausgaben für Verbrauchsgüter, wie Medikamente, Nahrungsmittel, Spritzen, Verbandszeug, Futtermittel etc., können ebenso nicht bezuschusst werden. Das Projekt muss innerhalb des Haushaltsjahres abgeschlossen werden und darf nicht mit dauerhaften Verpflichtungen oder Folgekosten für die Botschaft einhergehen.

Antragstellung für Projekte im Jahr 2027

Interessierte Organisationen werden gebeten, zunächst einen vollständig ausgefüllten zweisprachigen Kurzantrag in Deutsch oder Englisch und Kirgisisch oder Russisch einzureichen.

Bitte übersenden Sie den Kurzantrag bis spätestens zum 15. November 2026 per E-Mail an wi-100@bisc.auswaertiges-amt.de.

Nach Ablauf der Frist prüft die Botschaft die eingegangenen Projektvorschläge. Geeignete Antragstellerinnen und Antragsteller werden anschließend über die weiteren Schritte informiert.

Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund begrenzter finanzieller Mittel nur die vielversprechendsten und sozial bedeutsamsten Kleinstprojekte für die Umsetzung im Haushaltsjahr 2027 ausgewählt werden.

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