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Führungszeugnis
Führungszeugnis, © Zentralbild
Bitte beachten Sie, dass ein Führungszeugnis nicht bei einer deutschen Botschaft im Ausland beantragt werden kann, sondern nur beim Bundesamt für Justiz in Bonn. Eine Beantragung ist schriftlich und online möglich (dt. Personalausweis mit Onlinefunktion erforderlich).
Die Botschaft kann die notwendige Bestätigung der Personendaten auf dem Antragsformular vornehmen (Gebühr: 34,07 €, zahlbar in Som zum aktuellen Tageskurs der Botschaft; vorzulegen ist dafür ein gültiger Personalausweis oder Reisepass). Das Antragsformular sollte dann zusammen mit dem Überweisungsbeleg für die Gebühren an das Bundesamt der Justiz gesandt werden.
Behörden ausländischer Staaten verlangen zum Teil Führungszeugnisse mit Überbeglaubigung (zuständige Behörde: BfJ - Bundesamt für Justiz) und gegebenenfalls darüber hinaus auch die Erteilung einer Apostille (zuständige Behörde: BfAA - Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten) oder Legalisation (zuständige Behörde: Botschaft des Landes, in dem das Führungszeugnis verwendet werden soll). Für Kirgisistan gilt das Apostilleverfahren. Geben Sie bitte bei der Antragstellung das Land an, in dem das Führungszeugnis vorgelegt werden soll.
Ausführliche Informationen zu Führungszeugnissen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz.