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Beglaubigung von Kopien und Unterschriften

Artikel

Beglaubigung einer oder mehrerer Unterschriften

Die Beglaubigung von Unterschriften ist im Normalfall während der Konsularsprechstunde gegen Gebühr möglich. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin. Erforderlich dafür ist die persönliche Vorsprache und die Vorlage eines Lichtbildausweises jeder Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll; bei Genehmigungserklärungen ist auch der zugrundeliegende Vertrag vorzulegen.

Kopiebeglaubigung

Die Beglaubigung einer Kopie kann für jede Person, die das Original vorlegen kann, erfolgen; eine Vollmacht ist dafür nicht erforderlich. Bitte vereinbaren Sie für die Abgabe einen Termin. Sie werden dann benachrichtigt, sobald die Beglaubigungen erfolgt sind. Die Gebühr in Höhe von 23,06 € pro Dokument, zahlbar in kirgisischen Som zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft, beinhaltet das Anfertigen der Kopie. Das Anbringen eines Beglaubigungsvermerkes auf selbst angefertigten Kopien ist nicht möglich.

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