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Urkunden / Apostille / Legalisation / Urkundenüberprüfung

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Urkunden aus Kirgisistan

Die deutsche Botschaft in Bischkek kann keine Personenstandsurkunden (Geburt, Eheschließung, Scheidung, Sterbefall) aus Kirgisistan beschaffen!

Sie können eine kirgisische Personenstandsurkunde oder einen Registerauszug aufgrund der kirgisischen Bestimmungen nur persönlich beim zuständigen Standesamt beantragen oder Familienangehörigen, Bekannten bzw. einem Rechtsanwalt eine Vollmacht zur Urkundenbeschaffung erteilen.
Die Vollmacht dafür muss notariell oder von einer kirgisischen Auslandsvertretung beglaubigt und in russischer oder kirgisischer Sprache abgefasst sein.

Apostille

Zum 01.06.2011 ist Kirgisistan dem Haager Apostilleübereinkommen vom 05.10.1961 beigetreten. Deutschland hat jedoch fristgerecht Einspruch eingelegt, daher gilt das Abkommen nicht im Verhältnis beider Staaten zueinander (auch Belgien, Österreich und Griechenland haben Einspruch eingelegt).

Sollten Sie dennoch, z.B. für die Verwendung in einem anderen Land, eine Apostille zu einer kirgisischen Urkunde benötigen, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige kirgisische Auslandsvertretung oder die Konsularabteilung des kirgisischen Außenministeriums.

Legalisation

Da die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden aus der Kirgisischen Republik wieder gegeben sind, wurde das Legalisationsverfahren zum 1.4.2023 wiederaufgenommen. Durch die Legalisation einer ausländischen Urkunde kann diese von deutschen Behörden als echt angesehen werden. Deutschen Behörden steht es jedoch grundsätzlich frei, kirgisische Urkunden im Wege der freien Beweiswürdigung (§ 438 I ZPO) auch ohne weitere Überprüfung für die beantragte Verwaltungshandlung als echt anzusehen und ihrem Inhalt zu vertrauen.

Die Legalisation erfolgt nur durch die deutsche Botschaft in Bischkek/Kirgisistan. Bitte vereinbaren Sie für die Vorlage der Urkunde einen Termin. Die Gebühr für eine Legalisation beträgt gem. I. 7.1 AABGebV (Besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amtes) 28,25 €, zahlbar in kirgisischen Som zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft bei Abgabe der Urkunde. Jede Urkunde wird einzeln legalisiert. Die Botschaft behält sich in Einzelfällen vor, eine Legalisation unter Angabe einer Begründung abzulehnen. Es erfolgt dann eine Erstattung der Gebühr. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 5 Arbeitstage. Der Originalurkunde ist eine Kopie der Urkunde mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Für eine Legalisation einer kirgisischen Urkunde ist eine Überbeglaubigung der Konsularabteilung des kirgisischen Außenministeriums erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, daß die Überbeglaubigung aufgrund der kirgisischen Regelungen nicht direkt an der Originalurkunde angebracht wird. Die Legalisation erfolgt auf einer von einem kirgisischen Notar beglaubigten Kopie mit dem Zusatz „daß mit der Legalisation keine Bestätigung der inhaltlichen Richtigkeit der zugrundeliegenden Urkunde verbunden ist“.

Urkundenüberprüfung

Die Botschaft kann in Amts- bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte gutachtlich prüfen, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, bei der bzw. bei dem die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll. Bei Visumsanträgen auf Familienzusammenführung entscheidet die Botschaft bzw. die Ausländerbehörde, ob eine Urkunde überprüft wird. Von Privatpersonen kann eine Urkundenüberprüfung hingegen nicht veranlasst werden.

Amts- und Rechtshilfeersuchen

Die deutsche Behörde, die eine Überprüfung der Urkunden für ihre Arbeit benötigt, richtet hierzu ein Ersuchen an die Botschaft. Dafür sind

  • die ausländische(n) Urkunde(n) im Original
  • eine Pass- oder Ausweiskopie des Urkundeninhabers,
  • den vom Urkundeninhaber vollständig ausgefüllten Fragebogen und
  • von einer kirgisischen Auslandsvertretung oder notariell beglaubigte Vollmacht(en) des Urkundeninhabers in russischer Sprache (einschließlich Übersetzung des Beglaubigungsvermerkes), mit der die Botschaft zur Akteneinsicht und Befragung von Personen bevollmächtigt wird (s. Mustervollmacht) für jedes Standesamt ist ein Exemplar- erforderlich. Alternativ werden auch von einem kirg. Notar ausgestellte Vollmacht(en) akzeptiert; amtliche Beglaubigungen deutscher Behörden reichen nicht aus.

Im Verhältnis zur Botschaft ist zudem die Übernahme der entstehenden Auslagen zusagen.

Die Behörde kann ihrerseits diese Auslagen dem Urkundeninhaber zur Erstattung aufgeben und wird daher üblicherweise um Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bitten. Bei Überprüfungen von Urkunden im Rahmen von Visumsanträgen auf Familienzusammenführung können die Kosten bei der Botschaft eingezahlt werden.

Die Auslagen entstehen dadurch, dass die Botschaft die gewünschten Überprüfungen nicht ausschließlich mit eigenem Personal durchführen kann, sondern sich häufig auch auf die Erkundigungen von Vertrauenspersonen stützt.

Nach Abschluss der Überprüfung der Urkunde wird diese mit einer abschließenden Bewertung und Stellungnahme der Botschaft unmittelbar an die ersuchende Behörde übersandt. Um die evtl. spätere Verwendung der Urkunde bei anderen Behörden zu erleichtern und um erneute Prüfungen und Auslagen zu vermeiden, wird auf der Urkunde ein entsprechender Hinweis angebracht.

Die Erledigung dauert nach bisherigen Erfahrungen durchschnittlich etwa sechs Wochen ab Erhalt der vollständigen Unterlagen. Hinzu kommen noch die Post- und Kurierlaufzeiten für die Übersendung von etwa zwei Wochen pro Strecke. Die Botschaft bestätigt den Eingang des Ersuchens per Mail und informiert ggf. über eine längere Bearbeitungsdauer. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass die erforderliche Korrespondenz ausschließlich zwischen der Botschaft und der ersuchenden Behörde geführt wird. Die Botschaft ist bemüht, alle Ersuchen so schnell wie möglich zu bearbeiten und bittet, von zusätzlichen Sachstandsanfragen abzusehen.

Kosten

Für die Überprüfung der Urkunden werden folgende Auslagen erhoben:

Personenstandsurkunden:

  • 200,00 EUR (z.B. Geburts-/Heiratsurkunde) landesweit, da diese zentral überprüft werden können.
  • 50,00 EUR für jede weitere Personenstandsurkunde im gleichen Amtshilfeersuchen

Andere Urkunden (z.B. Diplome, Zeugnisse, Gerichtsurteile)

  • 200,00 EUR pro Urkunde für Überprüfungen im Raum Bischkek
  • 260,00 EUR pro Urkunde für Überprüfungen in der Region Tschui
  • 400,00 EUR pro Urkunde für Überprüfungen im Rest Kirgisistans.
  • 50,00 EUR für jede weitere Urkunde im gleichen Amtshilfeersuchen


Versand

Die inländischen Behörden können zur Übermittlung ihrer Amts-/Rechtshilfeersuchen an die Botschaft den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amtes benutzen.

Kurieranschrift:

Auswärtiges Amt
für Botschaft Bischkek
Kurstr. 36
10117 Berlin

Privatpersonen steht der amtliche Kurierweg nicht zur Verfügung.

Die Referenzpersonen müssen in der Kirgisischen Republik leben und sie sollten nicht mit dem/r Urkundeninhaber/in verwandt sein. Außerdem sollten die Referenzpersonen zueinander keine Verbindung (z.B. Ehegatten, Verwandtschaft, Freundschaft) haben.

Urkundenüberprüfungen können nicht durchgeführt werden für Urkunden, die nicht von kirgisischen Behörden ausgestellt wurden bzw. sowjetische Urkunden, die nicht auf dem Territorium der heutigen Kirgisischen Republik erstellt wurden.

Deutsche Urkunden zur Verwendung in Kirgisistan

Die Botschaft weist darauf hin, dass deutsche Urkunden nicht von der deutschen Botschaft Bischkek legalisiert oder anderweitig mit einem Echtheitsvermerk versehen werden können. Bitte wenden Sie sich dafür an die zuständige Auslandsvertretung der Kirgisischen Republik in Deutschland.

Formulare und Textvorschläge

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