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Urkunden / Apostille / Legalisation / Urkundenüberprüfung
Urkunden aus Kirgisistan
Die deutsche Botschaft in Bischkek kann keine Personenstandsurkunden (Geburt, Eheschließung, Scheidung, Sterbefall) aus Kirgisistan beschaffen!
Sie können eine kirgisische Personenstandsurkunde oder einen Registerauszug aufgrund der kirgisischen Bestimmungen nur persönlich beim zuständigen Standesamt beantragen oder Familienangehörigen, Bekannten bzw. einem Rechtsanwalt eine Vollmacht zur Urkundenbeschaffung erteilen.
Die Vollmacht dafür muss notariell oder von einer kirgisischen Auslandsvertretung beglaubigt und in russischer oder kirgisischer Sprache abgefasst sein.
Apostille
Zum 01.06.2011 ist Kirgisistan dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961 (Haager Apostilleübereinkommen) beigetreten. Deutschland hatte jedoch zuerst einen Einspruch eingelegt, diesen nun aber zurückgenommen. Das Übereinkommen ist damit im Verhältnis zu Deutschland am 07.10.2024 in Kraft getreten. Vor dem 7.10.2024 ausgestellte Apostillen können nicht anerkannt werden.
Für die Ausstellung einer Apostille zu einer kirgisischen Urkunde ist meist das jeweils übergeordnete Ministerium zuständig. Bitte wenden Sie sich für nähere Angaben an die Stelle, die die Urkunde ausgestellt hat.
Legalisation
Mit Inkrafttreten des Haager Apostilleübereinkommens ist die Notwendigkeit einer Legalisation weggefallen. Für eine Übergangszeit werden Urkunden, deren Überbeglaubigung durch das kirgisische Außenministerium vor dem 31.10.2024 erfolgt ist, noch legalisiert. Durch die Legalisation einer ausländischen Urkunde kann diese von deutschen Behörden als echt angesehen werden.
Urkundenüberprüfung
Die Botschaft kann in Amts- bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte gutachtlich prüfen, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, bei der bzw. bei dem die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll. Bei Visumsanträgen auf Familienzusammenführung entscheidet die Botschaft bzw. die Ausländerbehörde, ob eine Urkunde überprüft wird. Von Privatpersonen kann eine Urkundenüberprüfung hingegen nicht veranlasst werden.
Amts- und Rechtshilfeersuchen
Die deutsche Behörde, die eine Überprüfung der Urkunden für ihre Arbeit benötigt, richtet hierzu ein Ersuchen an die Botschaft. Dafür sind
- die ausländische(n) Urkunde(n) im Original
- eine Pass- oder Ausweiskopie des Urkundeninhabers,
- den vom Urkundeninhaber vollständig ausgefüllten Fragebogen und
- von einer kirgisischen Auslandsvertretung oder notariell beglaubigte Vollmacht(en) des Urkundeninhabers in russischer Sprache (einschließlich Übersetzung des Beglaubigungsvermerkes), mit der die Botschaft zur Akteneinsicht und Befragung von Personen bevollmächtigt wird (s. Mustervollmacht) – für jedes Standesamt ist ein Exemplar- erforderlich. Alternativ werden auch von einem kirg. Notar ausgestellte Vollmacht(en) akzeptiert; amtliche Beglaubigungen deutscher Behörden reichen nicht aus.
Im Verhältnis zur Botschaft ist zudem die Übernahme der entstehenden Auslagen zusagen.
Die Behörde kann ihrerseits diese Auslagen dem Urkundeninhaber zur Erstattung aufgeben und wird daher üblicherweise um Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bitten. Bei Überprüfungen von Urkunden im Rahmen von Visumsanträgen auf Familienzusammenführung können die Kosten bei der Botschaft eingezahlt werden.
Die Auslagen entstehen dadurch, dass die Botschaft die gewünschten Überprüfungen nicht ausschließlich mit eigenem Personal durchführen kann, sondern sich häufig auch auf die Erkundigungen von Vertrauenspersonen stützt.
Nach Abschluss der Überprüfung der Urkunde wird diese mit einer abschließenden Bewertung und Stellungnahme der Botschaft unmittelbar an die ersuchende Behörde übersandt. Um die evtl. spätere Verwendung der Urkunde bei anderen Behörden zu erleichtern und um erneute Prüfungen und Auslagen zu vermeiden, wird auf der Urkunde ein entsprechender Hinweis angebracht.
Die Erledigung dauert nach bisherigen Erfahrungen durchschnittlich etwa sechs Wochen ab Erhalt der vollständigen Unterlagen. Hinzu kommen noch die Post- und Kurierlaufzeiten für die Übersendung von etwa zwei Wochen pro Strecke. Die Botschaft bestätigt den Eingang des Ersuchens per Mail und informiert ggf. über eine längere Bearbeitungsdauer. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass die erforderliche Korrespondenz ausschließlich zwischen der Botschaft und der ersuchenden Behörde geführt wird. Die Botschaft ist bemüht, alle Ersuchen so schnell wie möglich zu bearbeiten und bittet, von zusätzlichen Sachstandsanfragen abzusehen.
Kosten
Für die Überprüfung der Urkunden werden folgende Auslagen erhoben:
Personenstandsurkunden:
- 200,00 EUR (z.B. Geburts-/Heiratsurkunde) landesweit, da diese zentral überprüft werden können.
- 50,00 EUR für jede weitere Personenstandsurkunde im gleichen Amtshilfeersuchen
Andere Urkunden (z.B. Diplome, Zeugnisse, Gerichtsurteile)
- 200,00 EUR pro Urkunde für Überprüfungen im Raum Bischkek
- 260,00 EUR pro Urkunde für Überprüfungen in der Region Tschui
- 400,00 EUR pro Urkunde für Überprüfungen im Rest Kirgisistans.
- 50,00 EUR für jede weitere Urkunde im gleichen Amtshilfeersuchen
Versand
Die inländischen Behörden können zur Übermittlung ihrer Amts-/Rechtshilfeersuchen an die Botschaft den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amtes benutzen.
Kurieranschrift:
Auswärtiges Amt
für Botschaft Bischkek
Kurstr. 36
10117 Berlin
Privatpersonen steht der amtliche Kurierweg nicht zur Verfügung.
Die Referenzpersonen müssen in der Kirgisischen Republik leben und sie sollten nicht mit dem/r Urkundeninhaber/in verwandt sein. Außerdem sollten die Referenzpersonen zueinander keine Verbindung (z.B. Ehegatten, Verwandtschaft, Freundschaft) haben.
Urkundenüberprüfungen können nicht durchgeführt werden für Urkunden, die nicht von kirgisischen Behörden ausgestellt wurden bzw. sowjetische Urkunden, die nicht auf dem Territorium der heutigen Kirgisischen Republik erstellt wurden.
Deutsche Urkunden zur Verwendung in Kirgisistan
Die Botschaft weist darauf hin, dass deutsche Urkunden nicht von der deutschen Botschaft Bischkek apostilliert oder anderweitig mit einem Echtheitsvermerk versehen werden können. Bitte wenden Sie sich dafür an die ausstellende Stelle oder die zuständige Auslandsvertretung der Kirgisischen Republik in Deutschland.