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Verpflichtungserklärung

Verpflichtungserklärung (Ausschnitt), © Botschaft Bischkek
Die Verpflichtungserklärung ist für Visaantragsteller eine Möglichkeit, die Finanzierung der geplanten Reise im Visumsantrag nachzuweisen. Die Verpflichtungserklärung kann z.B. von Verwandten, Bekannten oder Kollegen abgegeben werden.
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist nur persönlich möglich. Sie erfolgt in der Botschaft auf einem fälschungssicheren Formular.
Folgende Dokumente müssen zusätzlich vorgelegt werden:
- gültiger Reisepass
- Einkommensnachweis der letzten drei Monate (z.B. Kontoauszüge, Arbeitgeberbescheinigung o.ä.)
- Erklärung des Verpflichtungsgebers (Belehrung)
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung erhalten Sie bei den deutschen Ausländerbehörden und auf der Webseite des Auswärtigen Amtes