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Verpflichtungserklärung
Verpflichtungserklärung (Ausschnitt), © Botschaft Bischkek
Die Verpflichtungserklärung ist für Visaantragsteller eine Möglichkeit, die Finanzierung der geplanten Reise im Visumsantrag nachzuweisen. Die Verpflichtungserklärung kann z.B. von Verwandten, Bekannten oder Kollegen abgegeben werden.
Eine Verpflichtungserklärung wird in der Regel von der Ausländerbehörde bzw. der zuständigen Stelle am innerdeutschen Wohnort ausgestellt. In Kirgisistan kann die Ausstellung nur für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Amtsbezirk (Eintragung im Pass) durch die Botschaft erfolgen.
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist nur persönlich möglich. Sie erfolgt in der Botschaft auf einem fälschungssicheren Formular.
Folgende Dokumente müssen zusätzlich vorgelegt werden:
- gültiger Reisepass
- Einkommensnachweis der letzten drei Monate (z.B. Kontoauszüge, Arbeitgeberbescheinigung o.ä.)
- Erklärung des Verpflichtungsgebers (Belehrung)
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung erhalten Sie bei den deutschen Ausländerbehörden und auf der Webseite des Auswärtigen Amtes