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Rechtsanwälte
Anwaltszwang besteht in Kirgisistan nur in Strafsachen. Inhaftierte haben Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Bei den hier üblichen niedrigen Kostensätzen und dem unterschiedlichen Niveau der Rechtsberatung empfiehlt es sich jedoch, den Anwalt selbst auszusuchen.
In Zivilsachen können sich die Parteien selbst vertreten oder durch einen Rechtsbeistand ohne Anwaltslizenz vertreten lassen. Rechtsanwälte unterliegen keiner sachlichen oder instanziellen Beschränkung.
Die Benennung der Rechtsanwälte ist unverbindlich und erfolgt aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Aktualisierung zur Verfügung gestanden haben. Die Botschaft kann keinerlei Gewähr für die Tätigkeit der einzelnen Rechtsbeistände übernehmen. Für Kosten, die aus einem erteilten Mandat entstehen, kommt der Mandant selbst auf.