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Führerschein

Führerschein, © Zentralbild
Deutscher Führerschein in Kirgisistan
Gemäß dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 werden deutsche und internationale Führerscheine in Kirgisistan anerkannt. Der Führerschein muss mit einer russischen Übersetzung und Beglaubigung durch die kirgisische 'Staatliche Inspektion für Kraftfahrzeuge - GAI' (Государственная Автомобильная Инспекция - ГАИ) versehen sein.
Die 'GAI' befindet sich unter folgender Adresse:
Uliza Tscholpon-Atinskaja 1, Bischkek
Beantragung eines neuen deutschen Führerscheins
Für die Beantragung eines deutschen Führerscheins ist die zuständige Führerscheinstelle an ihrem deutschen Wohnsitz bzw. letzten deutschen Wohnsitz zuständig. Bei der Botschaft können keine neuen Führerscheine beantragt werden.
Weitere Informationen
Zur Gültigkeit kirgisischer Führerscheine in Deutschland beachten Sie bitte das Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Für allgemeine konsularische Angelegenheiten (Beglaubigungen etc.) sind wir montags bis donnerstags zwischen 14.00 und 15.00 Uhr
Für die Passanträge arbeitet der RK-Schalter montags bis donnerstags zwischen 15:00 und 15:30 Uhr
Sie erreichen uns telefonisch unter +996 312 627123 oder per Kontaktformular