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Arbeiten als Berufskraftfahrer in Deutschland

07.10.2022 - Artikel

Ausländern, die über eine abgeschlossene deutsche oder anerkannte ausländische qualifizierte Berufsausbildung als Berufskraftfahrer verfügen, kann ein Visum zur Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung nach § 18a AufenthG erteilt werden. Es gelten die üblichen Erteilungsvoraussetzungen für Fachkräfte. Die Bundesagentur für Arbeit muss zustimmen. Die Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation ist durch einen Bescheid der IHK Fosa nachzuweisen.

Berufskraftfahrern, die nicht über eine anerkannte Berufsausbildung verfügen, kann unter den Voraussetzungen des § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 24a BeschV mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ebenfalls ein Visum erteilt werden. Die für die Antragstellung benötigten Unterlagen finden Sie in unserer Checkliste „Berufskraftfahrer“.

Für Berufskraftfahrer, die selbständig oder für ein ausländisches Unternehmen im Schengenbereich Fahrzeuge führen möchten, ist ein Schengen-Visum ausreichend.

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