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Häufig gestellte Fragen

25.04.2019 - FAQ

FAQ

Wer trifft die Entscheidung über den Antrag?


Die Mitarbeiter am Schalter in der Botschaft oder bei der Firma Visametric entscheiden nicht darüber, ob Sie ein Visum erhalten. Die Entscheidung über Ihren Visumantrag obliegt in jedem Fall den in der Botschaft tätigen deutschen Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes.

Wann ist die deutsche Botschaft in Bischkek für meinen Visumantrag zuständig?

Die deutsche Botschaft in Bischkek ist für Ihren Antrag zuständig, wenn Sie regulär und legal in Kirgisistan wohnhaft sind. Das Hauptziel Ihrer Reise muss Deutschland oder einer der von der deutschen Botschaft in Bischkek vertretenen Staaten sein - Belgien, Luxemburg, Norwegen, Portugal. Bei nationalen Visa ist Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort entscheidend.

Ich bin Staatsangehöriger eines anderen Staates, lebe aber in Kirgisistan. Kann ich den Antrag bei der deutschen Botschaft in Bischkek stellen?

Ja – ausschlaggebend ist nicht Ihre Staatsangehörigkeit, sondern im Fall der Beantragung eines Schengen-Visums der Ort Ihres rechtmäßigen Wohnortes. Wenn Sie sich legal in Kirgisistan aufhalten und dies entsprechend nachweisen können, dann ist die Botschaft in Bischkek für Sie zuständig.

Ich bin kirgisischer Staatsangehöriger, lebe aber in einem anderen Land. Ich halte mich kurzfristig in Kirgisistan auf und möchte hier mein Visum für eine Reise nach Deutschland beantragen. Kann ich das tun?

Nein – da Ihr Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in diesem Fall nicht in Kirgisistan liegt, ist die deutsche Botschaft in Bischkek nicht für Sie zuständig. Bitte beantragen Sie Ihr Visum bei der zuständigen Botschaft in Ihrem Aufenthaltsland. Hinweise auf lange Warte- und Bearbeitungszeiten bei der für den rechtmäßigen Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung können die Antragstellung bei einer unzuständigen Vertretung nicht rechtfertigen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass allein der Besitz der kirgisischen Staatsangehörigkeit kein Recht vermittelt einem Visumantrag bei der Deutschen Botschaft in Bischkek einzureichen.

Ich möchte während meiner Reise verschiedene Schengen-Staaten besichtigen. Kann ich meinen Antrag bei der deutschen Botschaft einreichen?

Sie können Ihren Antrag dann bei der deutschen Botschaft einreichen, wenn Sie in Deutschland oder einem von der Botschaft Bischkek vertretenen Staat einen längeren Aufenthalt haben werden als in den anderen Schengen-Staaten. Alternativ besteht diese Möglichkeit auch, wenn Sie gleich lange Aufenthalte in mehreren Schengen-Staaten planen und die erste Einreise in Deutschland oder in einem von der Botschaft Bischkek vertretenen Staat sein wird.

Andernfalls bitten wir Sie, das Visum bei der zuständigen Botschaft zu beantragen.

Wie kann ich einen Termin bei der Visastelle erhalten?

Die Terminbuchung für Schengenvisa ist hier möglich.

Zum Terminsystem der Botschaft gelangen Sie hier (NUR für Nationale Visa)

Muss ich den Termin unbedingt selbst buchen oder kann dies auch jemand anders für mich tun?

Sie müssen den Termin nicht selbst buchen – wichtig ist vor allem, dass Ihre Daten korrekt eingetragen sind. Bedenken Sie, dass die Botschaft in der Lage sein muss, Sie telefonisch oder per Email zu erreichen, zum Beispiel, wenn es um die Bestätigung oder Verschiebung Ihres Termins geht. Stellen Sie sicher, dass Sie unter der Email-Adresse und Telefonnummer, die in der Terminmaske eingetragen werden müssen, auch erreichbar sind.

Wie lange vorher sollte ich meinen Termin buchen?

Buchen Sie den Termin, sobald Sie wissen, wann Sie in etwa verreisen und sobald Sie wissen, wie lange Sie benötigen werden, um alle Unterlagen zu sammeln. Warten Sie nicht, bis Ihre Unterlagen vollständig sind, da zu diesem Zeitpunkt bereits alle Termine vergeben sein könnten.

Wie lange vorher darf ich mein Visum beantragen?

Sie dürfen Ihr Schengen-Visum bis zu drei Monate vor Reiseantritt beantragen, Ihr nationales Visum bis zu sechs Monate vor der Reise.

Ich muss dringend zur medizinischen Behandlung nach Deutschland reisen, aber es gibt keine freien Termine mehr. Was soll ich tun?

Für dringende medizinische Reisen kann über das Kontaktformular auf unserer Webseite ein Termin im Ausnahmefall beantragt werden. Achten Sie darauf, dass Ihre Mail-Anfrage den Reisezweck und das Reisedatum enthält, sowie Name, Vorname, Geburtsdatum und Passnummer aller Antragsteller.

Ich habe einen Termin gebucht, aber keine Bestätigungsemail erhalten. Was soll ich tun?

Kontaktieren Sie die Botschaft bitte unter Angabe des Namens, Vornamens und Geburtsdatums des Antragstellers, für den der Termin vereinbart wurde, über das Kontaktformular auf unserer Webseite. Bitte erwähnen Sie unbedingt, für welches Datum der Termin gebucht wurde.

Wir reisen zusammen als Familie. Muss für jede Person ein einzelner Termin gebucht werden, oder reicht es, wenn wir einen Termin buchen?

Jeder Antragsteller benötigt einen eigenen Termin. Auch minderjährige Kinder, die einen eigenen Pass haben, brauchen einen eigenen Termin.

Ich konnte nicht zu meinem Termin erscheinen, habe diesen aber auch nicht storniert. Jetzt kann ich keinen neuen Termin mehr vereinbaren. Warum?

Sobald Sie einen Termin gebucht haben, können Sie mit den gleichen Daten drei Monate lang keinen anderen Termin mehr buchen. Sie können einen verpassten aber nicht stornierten Termin nicht mehr nachträglich stornieren. Melden Sie sich in einem solchen Fall unter Angabe Ihres Namens, Vornamens und Geburtsdatums sowie des verpassten Termins über das Kontaktformular auf unserer Webseite.

Ich habe einen Termin gebucht, kann diesen aber nicht wahrnehmen. Mein Freund, der auch verreisen möchte, möchte seine Unterlagen aber gerne zu diesem Zeitpunkt einreichen. Kann er den Termin an meiner Stelle wahrnehmen?

Nein, ein Tausch von Terminen ist nicht möglich. Sofern Sie den Termin nicht wahrnehmen können, stornieren Sie ihn bitte. Ihr Freund muss einen eigenen Termin buchen.

Ich habe mein Flugticket bereits gekauft, aber alle Termine sind schon vergeben. Was kann ich tun?

Wir raten unseren Kunden immer, das Ticket erst nach Erhalt des Visums zu kaufen, da die Botschaft eine rechtzeitige Bearbeitung nicht garantieren kann. Ein bereits gekauftes Ticket stellt keinen Grund für einen Sondertermin dar. Gegebenenfalls müssen Sie die Reise umbuchen.

Meine Unterlagen sind zum Zeitpunkt meiner Vorsprache nicht angenommen worden, weil sie nicht vollständig waren. Ich kann jetzt keinen neuen Termin buchen. Was soll ich tun?

Nach dem Stornieren können Sie erstmal keinen neuen Termin buchen. Erst wenn Sie wieder freigeschaltet sind, ist eine erneute Terminvereinbarung möglich. Die Freischaltung kann 1-10 Tage dauern. Sollten Sie weiterhin keinen Termin buchen können, wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an die Visastelle

Wenn ich nicht persönlich erscheinen muss, was ist bei der Terminbuchung zu beachten?

Ein Termin ist auch bei Befreiung von der persönlichen Vorsprache notwendig. Buchen Sie den Termin unbedingt auf den Namen des Antragstellers, nicht auf den Namen der Person, die die Anträge zur Botschaft bringt. Handelt es sich um mehrere Antragsteller, so ist für jeden einzelnen ein Termin zu buchen. Sofern nur ein Termin gebucht worden ist, aber mehrere Anträge zur Botschaft gebracht werden, wird auch nur ein Antrag angenommen.

Die Person, die für Sie den Antrag einreichen soll, benötigt eine beglaubigte Vollmacht für die Antragsabgabe und die Beantwortung der Fragen der Botschaft. Bitte geben Sie dieser Person auch alle notwendigen Informationen, damit diese Fragen zum Reisezweck auch beantworten kann.

Aufbauend auf dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 1. März 2020 in Kraft getreten ist, werden nun mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung die Möglichkeiten für…

Deutschland erweitert und vereinfacht Zugang zum Arbeitsmarkt

Ab Januar 2022 wird das Terminbuchungssystem für die verschiedenen Reisezwecke freigeschaltet. Falls Sie Ihren Antrag keiner Kategorie zuordnen können wenden Sie sich bitte an visa@bisc.diplo.de

Beschleunigte Fachkräfteeinwanderung mit Vorabzustimmung (gem. §81a Abs. 2 AufenthG)der zuständigen Ausländerbehörde werden nur mit Sonderterminanfrage terminiert.
Bitte richten Sie eine entsprechende Email mit Vorabzustimmung anbei, auch von mitreisenden Familienangehörigen, an visa@bisc.diplo.de.


Was macht die Firma Visametric?
Um Ihnen die Antragsstellung so bequem wie möglich zu machen, arbeitet unsere Botschaft mit dem vertraglichen Dienstleister VISAMETRIC zusammen. VISAMETRIC unterstützt Sie dabei, den Antrag auf ein Schengen-Visum zu stellen und übersendet Ihren Antrag an unsere Botschaft. Dort wird ihr Antrag geprüft und entschieden.


Wo finde ich das Büro der Firma Visametric?
VISAMETRIC betreibt in Kirgisistan unter der Aufsicht unserer Botschaft ein Antragsannahmezentrum unter folgender Adresse:
- Bischkek, Ul. Turusbekova, T. 100, Büro 6, 1. Stock (Eingang von der Straße Ryskulov)


Was kostet das Visum?
Die Bearbeitungsgebühr für ein Schengen-Visaanträge beträgt 80 Euro, die ermäßigte Bearbeitungsgebühr für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren beträgt 45 Euro (jeweils zahlbar in Landeswährung); für Kinder unter 6 Jahren fällt keine Bearbeitungsgebühr an.
Zusätzlich ist die Servicegebühr (20 EUR) des externen Dienstleisters VISAMETRIC zu zahlen. Die Gebühren werden auch bei Ablehnung des Antrags nicht erstattet.


Muss ich meinen Antrag auf ein Schengen-Visum beim externen Dienstleister stellen?
Die deutsche Auslandsvertretung arbeitet mit dem vertraglichen Dienstleister Visametric zusammen. Visametric unterstützt dabei, den Antrag vorzubereiten und zu stellen und übernimmt die Rückgabe des Passes. Sollten Sie den Komfort einer Beantragung bei unserem externen Dienstleister nicht nutzen wollen, können Sie Ihren Antrag ohne Inanspruchnahme der Serviceleistungen des eDL direkt in der Visastelle der Auslandsvertretung stellen (längere Wartezeiten, keine Gruppentermine möglich, persönliches Erscheinen stets erforderlich). Den Termin bei der Auslandsvertretung können Sie hier vereinbaren. Link auf RK-Termin


Wer trifft die Entscheidung über den Antrag?

Die Mitarbeiter am Schalter in der Botschaft oder bei der Firma Visametric entscheiden nicht darüber, ob Sie ein Visum erhalten. Die Entscheidung über Ihren Visumantrag obliegt in jedem Fall den in der Botschaft tätigen deutschen Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes.

Wo kann ich das Antragsformular erhalten?

Für Schengen-Visa können Sie auch das elektronische Formular ausfüllen und ausgedruckt einreichen.

Antragsformulare sind zum Ausdrucken auf der Webseite der Botschaft verfügbar. Die Ausgabe der Antragsformulare und Merkblätter erfolgt kostenlos.

Das Reisebüro, in dem ich meinen Flug gebucht habe, hat mir ein Antragsformular gegeben. Kann ich dieses benutzen?

Bitte benutzen Sie nur die Antragsformulare, die Sie direkt bei der Botschaft oder auf der Webseite erhalten. Nur bei diesen Antragsformularen ist sichergestellt, dass sie den aktuellen Vorgaben entsprechen.

Muss ich das Antragsformular selbst ausfüllen?

Wenn Sie Schwierigkeiten bei dem Ausfüllen des Antrags haben, kann Ihnen auch jemand dabei helfen. Bitte denken Sie aber daran, dass Sie das Antragsformular selbst unterschreiben müssen und damit die Richtigkeit aller Angaben bestätigen. Lesen Sie sich daher das ausgefüllte Antragsformular unbedingt durch, bevor Sie es unterschreiben. Jegliche falschen Angaben, die dort enthalten sein könnten, führen zu einer Ablehnung des Antrages.

Wo muss ich das Antragsformular unterschreiben?

Auf dem Antragsformular für Schengen-Visa müssen Sie drei Mal unterschreiben. Einmal in Feld Nr. 37, sowie zwei Mal auf der letzten Seite des Antrages. Bei dem elektronischen Formular unterschrieben Sie ebenfalls im Feld Nr. 37, sowie auf den Seiten 6 und 7. Bitte vergessen Sie auch nicht, die Belehrung nach §54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. §53 AufenthG auszufüllen und zu unterschreiben.

Ich habe Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Antrages. Wer kann mir helfen?

Bitte schauen Sie sich die Ausfüllanleitung (nur russisch) an, die Sie hier auf der Webseite finden können. Wenn Ihre Frage dennoch unbeantwortet bleibt, können Sie eine Nachricht über das auf unserer Webseite schreiben.

In welcher Sprache soll ich den Antrag ausfüllen?

Sie können das Antragsformular für Schengen-Visa auf Deutsch oder Russisch ausfüllen. Die Felder Vorname und Nachname müssen in lateinischen Buchstaben laut Angabe im Pass ausgefüllt werden. Das Antragsformular für nationale Visa muss auf Deutsch ausgefüllt werden.

Wie lange vorher darf ich mein Visum beantragen?

Sie dürfen Ihr Schengen-Visum bis zu sechs Monaten vor der Reise beantragen, Ihr nationales Visum ebenfalls bis zu sechs Monaten.

Wann kann ich zur Antragstellung erscheinen?

Das Einreichen des Antrags ist nur an dem von Ihnen vereinbarten Termin möglich. Die Terminvergabe erfolgt elektronisch über unser Terminvereinbarungssystem.

Bitte kommen Sie zu dem vereinbarten Termin pünktlich, da dieser sonst verfällt und Sie nicht mehr in die Visastelle eingelassen werden.

Was muss ich zur Antragstellung mitbringen?

Bitte bringen Sie alle Unterlagen und Dokumente mit, die auf dem Merkblatt für Ihren Reisezweck aufgeführt sind. Denken Sie bitte daran, dass nur vollständige Antragsunterlagen angenommen werden können.

Muss ich persönlich bei der Botschaft vorsprechen?

Wenn Sie ein nationales Visum beantragen, müssen Sie immer persönlich bei der Botschaft vorsprechen.

Bei Schengen-Visa gilt: Seit Einführung des Visa-Informationssystems der Europäischen Union (VIS) hat jeder Antragsteller grundsätzlich die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken bei einem Antrag auf ein Schengen-Visum, insbesondere wenn zum ersten Mal ein Schengen-Visum beantragt wird.

Das bedeutet, dass die Antragsteller zur ersten Beantragung eines Visums persönlich erscheinen müssen, damit biometrische Daten erfasst werden können: Vom Antragsteller werden zehn Fingerabdrücke und ein Foto erfasst. Bei nachfolgenden Anträgen innerhalb von fünf Jahren können die in der VIS-Datei gespeicherten Fingerabdrücke jedoch wieder verwendet werden, so dass eine persönliche Vorsprache dann entfallen kann. Eine Terminbuchung ist dennoch notwendig. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Antragsteller auch bei wiederholter Antragstellung die Fingerabdrücke erneut abgeben müssen.

Wenn ich nicht persönlich erscheinen muss, was ist bei der Terminvergabe zu beachten?

Ein Termin ist auch bei Befreiung von der persönlichen Vorsprache notwendig. Buchen Sie den Termin unbedingt auf den Namen des Antragstellers, nicht auf den Namen der Person, die die Anträge zur Botschaft bringt. Handelt es sich um mehrere Antragsteller, so ist für jeden einzelnen ein Termin zu buchen. Sofern nur ein Termin gebucht worden ist, aber mehrere Anträge zur Botschaft gebracht werden, wird auch nur ein Antrag angenommen.

Die Person, die für Sie den Antrag einreichen soll, benötigt eine Vollmacht für die Antragsabgabe und die Beantwortung der Fragen der Botschaft. Bitte geben Sie dieser Person auch alle notwendigen Informationen, damit diese Fragen zum Reisezweck auch beantworten kann.

Werden meine Unterlagen auch angenommen, wenn Sie nicht vollständig sind?

Wenn Sie mit nicht vollständigen Unterlagen bei der Botschaft vorsprechen, werden Sie durch unsere Mitarbeiter darauf hingewiesen. Sie haben dann folgende Möglichkeiten:

- Sie erhalten die Unterlagen zurück und vereinbaren einen neuen Termin über unsere Webseite, zu dem Sie dann mit vollständigen Unterlagen erscheinen.

- Sie stellen den Antrag mit unvollständigen Unterlagen. Die fehlenden Unterlagen können jedoch zur Ablehnung Ihres Visumantrages führen. In Einzelfällen wird die Visastelle die Vorlage der fehlenden Unterlagen nachfordern.

Meinem Antrag fehlt ein bestimmtes Dokument. Lohnt es sich, die Unterlagen so abzugeben, oder wird mein Antrag dann abgelehnt?

Reichen Sie Ihre Unterlagen immer vollständig ein. Eine Prognose darüber, ob Ihr Antrag trotz fehlender Unterlagen positiv beschieden wird, kann nicht im Voraus gemacht werden.

Ich bin mir nicht sicher, ob meine Unterlagen vollständig sind. Kann die Botschaft dies im Voraus prüfen?

Nein – halten Sie sich an die verfügbaren Merkblätter und sammeln Sie die Unterlagen entsprechend. Eine Vorprüfung der Unterlagen ist nicht möglich. Sofern Sie konkrete Fragen haben, können Sie diese telefonisch oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite stellen.

In welcher Sprache muss ich meine Unterlagen einreichen?

Für Schengen-Visa akzeptiert die Botschaft Unterlagen, die auf Deutsch oder Englisch verfasst sind. Unterlagen, die in Russisch oder Kirgisisch verfasst sind, müssen mit einer Übersetzung in die deutsche oder englische Sprachen eingereicht werden.

Für nationale Visa akzeptiert die Botschaft nur Unterlagen, die auf Deutsch verfasst sind oder zu denen eine deutsche oder eine englische Übersetzung beigelegt ist. Die notarielle Bestätigung der Übersetzung ist nicht erforderlich.

In welcher Form müssen die Unterlagen vorliegen?

In allen Merkblättern ist aufgeführt, in welcher Form die notwendigen Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Verpflichtungserklärungen müssen immer im Original vorliegen. Eine Verpflichtungserklärung als Fax wird nicht akzeptiert. Einladungen werden ebenfalls nur im Original akzeptiert. Einladungen als PDF-Datei oder Email können nicht abgenommen werden. Die Reisekrankenversicherung – ohne Eigenanteil - muss über die gesamte Dauer des beantragten Aufenthaltes gültig sein.

Unterlagen aus den Schengen-Staaten müssen immer direkt an den Antragsteller übersandt werden. Die Botschaft kann per Fax oder Post erhaltene Einladungen nicht bis zur Antragstellung aufbewahren oder den Anträgen zuordnen!

Bescheinigungen und Urkunden, die in Kirgisistan ausgestellt worden sind, müssen als Original eingereicht werden.

Wenn Sie nicht möchten, dass das Original bei der Botschaft verbleibt oder wenn dies nicht erforderlich ist (z.B. bei Geburtsurkunden, Eigentumsnachweisen u.Ä.), legen Sie bitte zusätzlich eine Kopie vor. Das Original muss der Botschaft aber bei Antragsabgabe zum Abgleich vorgelegt werden. Es wird Ihnen in der Regel sofort wieder ausgehändigt.

Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben im Visumverfahren führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland (und damit auch für die anderen Schengen-Staaten) führen!

Ich habe zu Hause und auf der Arbeit kein Faxgerät. Kann die Einladung auch direkt an die Botschaft gefaxt oder per Mail geschickt werden?

Nein. Lassen Sie sich die Einladung im Original zusenden. Die Botschaft kann per Fax oder Post erhaltene Einladungen nicht bis zur Antragstellung aufbewahren oder den Anträgen zuordnen!

Ich bin Tourist und möchte nach Deutschland reisen. Wie viel Geld muss auf meinem Konto vorhanden sein?

Es gibt keine feste Summe, die die Botschaft verlangt. Die notwendige Summe hängt von den Kosten Ihrer Unterkunft, der Dauer des Aufenthaltes und der zusätzlichen Ausgaben ab, die Sie in Deutschland planen. Als Richtwert können Sie - zusätzlich zu den Kosten der Unterkunft – von 50 bis 60 Euro pro Person und Tag ausgehen.

Ich möchte als Tourist nach Deutschland reisen. Muss ich mich dazu an ein Reisebüro wenden oder kann ich die Reise auch selbst organisieren?

Nein, Sie können die Reise natürlich auch privat organisieren.

Terminvereinbarung für Minderjährige?

Minderjährige Antragsteller benötigen einen eigenen Termin.

Reisedokument des Minderjährigen: Was muss ich beachten?

Ein Antrag für einen Minderjährigen kann nur dann gestellt werden, wenn er einen Reisepass hat.

Was muss ich bei Minderjährigen bezüglich des Antragsformulars beachten?

Auch für Minderjährige muss ein Antrag ausgefüllt werden. Dieser muss von allen Eltern/Sorgeberechtigten unterschrieben sein. Sofern ein Elternteil/Sorgeberechtigter nicht unterschreiben kann, muss dessen notarielle Einverständniserklärung zur Visumbeantragung vorgelegt werden. Ab dem 16. Lebensjahr muss der Antragsteller das Formular zusätzlich selbst unterschreiben.

Zusätzliche Unterlagen bei Minderjährigen?

Minderjährige müssen ebenfalls alle im Merkblatt genannten Unterlagen vorlegen. Zusätzlich müssen immer die Geburtsurkunde im Original, sowie eine Kopie vorliegen. Reist der Minderjährige allein oder nur mit einem Elternteil/Sorgeberechtigten, so muss eine Vollmacht des Elternteils/Sorgeberechtigten zur Ausreise in alle Schengenländer vorliegen (achten Sie darauf, dass dies in der Vollmacht auch so geschrieben ist). Die Erklärung muss im Original und Kopie auf Russisch mit notariell bestätigter Übersetzung auf Deutsch oder Englisch vorliegen. Zusätzlich müssen beide Reisepässe der Eltern/Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Falls ein nationales Visum beantragt wird und das Kind nur mit einem Elternteil/Sorgeberechtigten umzieht, muss zusätzlich eine notariell beglaubigte Erklärung des in Kirgisistan verbleibenden Elternteils/Sorgeberechtigten vorliegen, dass dieser der dauerhaften Umsiedlung des Kindes zustimmt.

Antragstellung bei Minderjährigen?

Bei Antragstellung müssen Minderjährige persönlich bei der Botschaft vorsprechen. Der Antrag wird jedoch durch die sorgeberechtigten Eltern, bzw. einer von den sorgeberechtigten Eltern bevollmächtigter Person gestellt, die daher ebenfalls anwesend sein muss.

Was müssen wir als Gruppe bezüglich der Unterlagen beachten?

Die notwendigen Unterlagen für Gruppen unterscheiden sich nicht von den Unterlagen, die von Einzelpersonen eingereicht werden. Lesen Sie sich dazu das Merkblatt durch, das dem Reisezweck entspricht. Findet sich der Reisezweck nicht unter den verfügbaren Merkblättern, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular auf unserer Webseite.

Wir reisen als Gruppe nach Deutschland. Der Einlader hat nur eine Einladung ausgestellt, die die Namen aller Antragsteller enthält und nur einmal als Original übersandt wurde. Genügt das, oder muss jeder Antragsteller ein Original vorlegen?

Wenn Sie Ihre Unterlagen als Gruppe gleichzeitig bei der Botschaft einreichen, genügt es, wenn die Einladung einmal im Original vorliegt und jeder Antragsteller eine Kopie einreicht.

Sofern Sie die Anträge nicht gemeinsam als Gruppe einreichen, sondern jeder Antragsteller einen eigenen Termin hat, muss das Original der Einladung vom ersten Antragsteller der Gruppe vorgelegt werden, damit nachfolgend darauf verwiesen werden kann. Die nachfolgend beantragenden Antragsteller müssen die Person, die das Original eingereicht hat, benennen können.

Bitte beachten Sie, dass dies nur für Einladungsschreiben gilt, die alle Reisenden namentlich benennen. Falls die Einladung nur für eine Person ist, müssen die anderen Reisenden eine eigene Einladung im Original vorlegen.

Wir reisen als große Gruppe. Muss jeder Teilnehmer persönlich bei der Botschaft vorsprechen oder kann eine Person alle Unterlagen einreichen?

Die persönliche Vorsprache ist auch bei Gruppenterminen erforderlich. Eine Ausnahme von der persönlichen Vorsprache gibt es nur für Personen, deren Fingerabdrücke bereits nachweislich von der Deutsche Botschaft oder anderen Schengen-Visastellen erfasst wurden – diese müssen nicht persönlich erscheinen. Zum Einreichen des Visumantrages benötigen sie dennoch einen Termin.

Wie lange dauert es, bis mein Antrag bearbeitet wird?

Die Bearbeitung eines Antrages auf Schengen-Visum dauert in der Regel 15 Kalendertage, kann sich in Einzelfällen aber auch länger hinziehen, insbesondere, wenn Unterlagen nachgefordert werden. In der Regel haben Sie bis zu 10 Kalendertage Zeit, um die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Es kann weder ein bestimmtes Ausstellungsdatum garantiert, noch etwaige Kostenübernommen werden, die sich aufgrund einer Verzögerung bei der Visumerteilung oder einer Ablehnung ergeben. Bei Antragsabgabe wird Ihnen mitgeteilt, wann Sie Ihren Pass voraussichtlich abholen können. Kaufen Sie Ihr Flugticket nicht vor Erhalt des Visums, da die Botschaft eine rechtzeitige Bearbeitung nicht garantieren kann.

Kann ich eine höhere Gebühr entrichten, damit mein Antrag schneller bearbeitet wird?

Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Die Botschaft kann und darf keine höhere als die gesetzlich festgelegte Gebühr annehmen.

Wie kann ich sicherstellen, dass mein Visum erteilt wird?

Eine solche Garantie gibt es nicht. Auch wenn Sie alle Unterlagen vollständig bei der Botschaft eingereicht haben, besteht die Möglichkeit, dass der Antrag abgelehnt wird. Die Entscheidung wird nach Prüfung des gesamten Antrages anhand des Einzelfalls gefällt und lässt sich nicht im Voraus beeinflussen.

Ich habe einen Anruf von der Botschaft erhalten, in dem man mich um Vorlage zusätzlicher Unterlagen gebeten hat, die nicht auf dem Merkblatt erwähnt sind. Warum muss ich diese Unterlagen einreichen und weshalb hat man mir das nicht direkt bei Antragstellung mitgeteilt?

Grundsätzlich müssen Sie alle notwendigen Unterlagen vollständig einreichen. Falls bei der Antragsannahme auffällt, dass wichtige Unterlagen fehlen, die in den Merkblättern aufgeführt sind, dann werden Sie darüber durch die Schaltermitarbeiter informiert.
In Einzelfällen behält sich die Botschaft das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern, die nicht auf dem Merkblatt stehen, wenn eine Entscheidung anhand der vorliegenden Unterlagen nicht möglich ist. Die Entscheidung, ob diese Unterlagen nachgefordert werden, treffen nicht die Mitarbeiterinnen, die Ihren Antrag angenommen haben, sondern die deutschen Mitarbeiter der Visastelle, sodass Sie erst nachträglich hierüber informiert werden können.

Ich wurde gebeten, eine Erklärung zum Reisezweck und Rückkehrwillen zu verfassen. Gibt es dafür eine Vorlage? An wen sollte diese adressiert sein?

In diesem Fall sollten Sie alles aufschreiben, was mit der geplanten Reise verbunden ist, z.B. wohin Sie reisen wollen, zu welchem Ziel, was während der Reise geplant ist, etc. Bitte benennen Sie auch alle Faktoren, die dafür sprechen, dass Sie auf jeden Fall nach Kirgisistan zurückkehren werden, z.B. Familie, Arbeit, etc. Die Erklärung können Sie an die Visastelle adressieren und zu den Passausgabezeiten nachreichen.

Wie hoch ist die Gebühr für mein Visum?

Die Gebühr für ein Schengen-Visum beträgt 80 Euro. Kinder unter 6 Jahren sind von der Gebühr befreit. Für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren beträgt die Gebühr 40 Euro. Zusätzlich ist die Servicegebühr des externen Dienstleisters zu zahlen.
Die Gebühren werden auch bei Ablehnung des Antrags nicht erstattet.

Die Gebühr für ein nationales Visum beträgt 75 Euro. Anträge von Minderjährigen werden gegen eine Gebühr von 37,50 Euro bearbeitet. Eine kostenfreie Bearbeitung von Anträgen auf nationale Visa erfolgt bei Vorlage entsprechender Nachweise auch für Ehegatten und minderjährige Kinder von Deutschen, Eltern minderjähriger Deutscher, sowie Familienangehörige anderer EU-Staatsangehöriger.

In welcher Währung kann ich die Gebühr zahlen?

Die Gebühr ist in Euro festgesetzt, muss aber ausschließlich in der Nationalwährung Som gezahlt werden. Die aktuelle Höhe der Gebühr in (Kirgisischen) Som wird am Eingang zur Visastelle ausgehängt und kann telefonisch erfragt werden.

Wann und wo ist die Gebühr zu entrichten?

Die Annahme der Gebühr erfolgt bei der Firma VisaMetric und bei der Botschaft zum Zeitpunkt der Antragsannahme. Die Gebühr kann nicht vorab entrichtet werden. Keine andere Behörde, Einrichtung oder sonstige Institution außer der Botschaft und der Firma VisaMetric ist befugt, die Gebühr anzunehmen.

Wie zahle ich die Gebühr, wenn ich bei VisaMetric beantrage?

Bei Antragstellung bei VisaMetric wird dort auch die Visumgebühr gezahlt und an die Botschaft weitergeleitet. Die Botschaft stellt eine Quittung aus, Sie bei der Passrückgabe erhalten.Bei der Erreichbarkeit der Visastelle müssen wir auch noch auf die Hotline von VisaMetric verweisen.

Kann ich eine höhere Gebühr entrichten, damit mein Antrag schneller bearbeitet wird?

Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Die Botschaft kann und darf keine höhere als die gesetzlich festgelegte Gebühr annehmen.

Erhalte ich die Gebühr zurück, wenn mein Visum abgelehnt wird?

Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Die Gebühr wird nicht für das Visum selbst, sondern für die Bearbeitung des Antrags fällig.

ACHTUNG: Der Zutritt in das Gebäude der Botschaft ist nur nach Vorlage der Quittung und eines gültigen Ausweisdokuments möglich.

Wann kann ich meinen Pass bei der Botschaft abholen?

Wann Sie Ihren Pass abholen können, wird Ihnen in der Regel bei Antragstellung mitgeteilt. Die regulären Zeiten der Passabholung sind Montag bis Donnerstag von 14 bis 15 Uhr und Freitag von 12 bis 13 Uhr. Kurzfristige Änderungen behält sich die Botschaft vor. Seien Sie aus diesem Grund auch nach Antragsabgabe stets unter der Telefonnummer, die Sie bei der Botschaft hinterlegt haben, erreichbar.

Was muss ich zur Passabholung mitbringen?

Bringen Sie den Abholzettel mit, der Ihnen bei Antragstellung ausgehändigt worden ist. Sollten Sie nicht persönlich erscheinen können, muss die abholende Person eine Vollmacht von Ihnen vorweisen können.

Muss ich meinen Pass persönlich abholen?

Grundsätzlich ja. Als Ausnahme können Ehegatten des Antragstellers und Eltern von Minderjährigen den Pass ebenfalls abholen. Soll eine dritte Person abholen, so teilen Sie dies bitte bei Antragstellung mit und geben der abholenden Person sowohl den Abholzettel, wie auch eine Vollmacht, die von Ihnen unterschrieben ist.

Wo hole ich meinen Pass ab, wenn ich mein Visum bei VisaMetric beantragt habe?

Ihren Pass können Sie dann nur bei der Firma VisaMetric während der Öffnungszeiten abholen.



Ich habe in meinem Visumetikett erst jetzt einen Fehler entdeckt. Was soll ich tun?

Bitte prüfen Sie Ihr Visum direkt nach Erhalt des Passes und melden Sie Fehler oder Abweichungen sofort. Eine spätere Korrektur ist nicht mehr oder nur gegen Gebühr möglich. Die Botschaft übernimmt keine Haftung.

Ich habe ein einjähriges Visum erhalten. Als Anzahl der Tage ist „90“ angegeben, bei Einreisen steht „MULT“. Was bedeutet das konkret?

Mit diesem Visum dürfen Sie sich innerhalb eines Jahres jeweils maximal 90 Tage pro Halbjahr (180 Tage) in den Schengener Staaten aufhalten. Sie können hierbei mehrmals ein- und wieder ausreisen. Seit dem 18.10.2013 gilt gemäß Artikel 5, Absatz 1 Schengener Grenzkodex eine neue Berechnungsmethode für die zulässige Aufenthaltsdauer sowohl im Rahmen eines Schengen-Visums als auch für visa-frei einreisende Dritt-Staatler. Statt der bisherigen „Vorwärtsbetrachtung“ („90 Tage innerhalb von 180 Tagen“, also ab Einreise zeitlich vorwärts gerechnet) findet eine „flexible Rückwärtsbetrachtung“ Anwendung („90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen“, also ab Kontrolldatum zeitlich rückwärts gerechnet). Diese Regel muss zu jeder Zeit eines Aufenthaltes oder Einreise erfüllt sein. Tage der Ein- und Ausreise zählen ebenso zum Aufenthalt.

Beispiel: Ihr Visum ist vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 gültig.
Sie halten sich mit diesem Visum am 18.10.2021 im Schengen-Raum auf.
Zur Bewertung der Legalität des Aufenthalts an diesem Tag wird der Zeitraum vom 22.04.2021 bis 18.10.2021 betrachtet. Das ist genau der Zeitraum von 180 Kalendertagen, der am 18. Oktober endet.
Nun werden alle Tage in diesem Zeitraum gezählt, an denen Sie sich in den Schengener Staaten aufgehalten haben, ein- oder ausgereist sind.
Ist die Anzahl solcher Tage nicht größer als 90, dann ist der Aufenthalt an diesem Tag, am 18. Oktober, legal.
Wenn Sie nicht ausreisen, dann wird am folgenden Tag erneut die Legalität des Aufenthalts bewertet. Aber der Zeitraum ist dabei ein anderer, nämlich vom 23.04.2021 bis 19.10.2021 — wiederum 180 Tage; aber Anfangs- und Enddatum dieses Zeitraums sind um einen Tag verschoben.
Diese Bewertung wird für jeden Tag durchgeführt, an dem Sie sich in den Schengener Staaten aufhalten.

Ihre zulässigen Aufenthaltstage können Sie mit Hilfe des Visa-Calculators der Europäischen Kommission berechnen.

Ich habe ein Visum bekommen, das (z.B.) vom 01.05 bis zum 01.06 gültig ist. Als Anzahl der Tage ist „15“ angegeben bei Einreise steht „01“. Was bedeutet das konkret?

Sie dürfen mit diesem Visum nur einmal einreisen und sich maximal 15 Tage in den Schengener Staaten aufhalten. Diese 15 Tage dürfen Sie zwischen dem 01.05 und dem 01.06 verbringen.

Ich habe ein Visum mit nur einer Einreise bekommen. Darf ich damit innerhalb des Schengen-Raums reisen oder muss ich mich auf einen Schengen-Staat beschränken?

Als Einreise gilt nur die Ersteinreise in den Schengen-Raum. Wenn Sie von Deutschland in einen anderen Schengener Staat reisen und dann wieder nach Deutschland zurückkehren, gilt dies nicht als Einreise. Verlassen Sie jedoch den Schengen-Raum, z.B. weil Sie über die Türkei oder Zypern fliegen, dürfen Sie mit diesem Schengen-Visum nicht wieder zurück, da dies eine zweite Einreise wäre.

Ich habe ein einjähriges Visum erhalten und habe mich in diesem Halbjahr bereits 50 Tage geschäftlich in Deutschland aufgehalten. Ich möchte nun 14 Tage Urlaub in Spanien machen. Darf ich das tun?

Ja. Das Schengen-Visum ist für alle Schengen-Staaten gültig.

Ich habe ein Schengen-Visum für 15 Tage durch die deutsche Botschaft erhalten und möchte mich 10 Tage in Deutschland aufhalten. Davor will ich noch 5 Tage in Italien verbringen. Darf ich das tun?

Grundsätzlich ja. Solange Ihr Hauptreiseziel Deutschland bleibt, darf die Ersteinreise auch über einen anderen Schengen-Staat erfolgen. Im Zweifel werden jedoch die Grenzbehörden des Ersteinreisestaates einen Nachweis von Ihnen verlangen, dass Sie anschließend auch in den Staat einreisen werden, der Ihr Visum ausgestellt hat. Sollten Sie diese Nachweise nicht vorlegen können, ist es möglich, dass Sie an der Grenze zurückgewiesen werden.

Ich habe noch ein gültiges Schengen-Visum. Allerdings hat mein Pass bereits jetzt keine freien Seiten mehr und ich muss deshalb einen neuen Pass beantragen. Was passiert mit meinem Visum?

Das Visum in ihrem alten Pass ist auch dann noch gültig, wenn der Pass bereits ungültig ist. Sie können also ohne Probleme mit beiden Pässen zusammen reisen. Andernfalls können Sie mit dem alten und neuen Pass mit einem Termin in der Visastelle vorsprechen – in den meisten Fällen können wir das Visum dann gebührenfrei in Ihren neuen Pass übertragen.

Warum ist mein Antrag auf Erhalt eines Visums abgelehnt worden?

Die Gründe für die Ablehnung Ihres Antrags sind auf dem Ablehnungsschreiben aufgeführt. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass eine Ablehnung auch dann möglich ist, wenn Sie alle Unterlagen entsprechend des einschlägigen Merkblattes vorgelegt haben. Die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums.

Ich halte die Ablehnung meines Antrages für unrechtmäßig. Was kann ich tun?

In diesem Fall können Sie eine Remonstration gegen die Ablehnung einreichen. Dieses sogenannte Remonstrationsschreiben müssen Sie im Original an die Botschaft schicken oder in den Briefkasten einwerfen. Das Schreiben muss Ihre persönlichen Daten enthalten, damit es Ihrem Antrag zugeordnet werden kann, sowie eine Begründung, weshalb Sie die Ablehnung Ihres Antrages für unrechtmäßig halten. Achten Sie darauf, dass das Schreiben eigenhändig unterschrieben ist. Bitte reichen Sie auch zusätzliche Dokumente, die Ihrer Meinung nach für eine Erteilung sprechen und nicht mit dem Antrag eingereicht worden waren, mit ein.

Diese Remonstration führt zur erneuten umfassenden Prüfung Ihres Antrages. Für weitere Information schauen Sie sich bitte das Merkblatt auf unserer Webseite an.

In welcher Sprache muss das Remonstrationsschreiben verfasst sein?

Sie können das Schreiben auf Deutsch oder Englisch verfassen. Bei Anträgen auf ein nationales Visum muss die Remonstration auf Deutsch verfasst oder ins Deutsche übersetzt worden sein. Bitte schreiben Sie leserlich. Die Antwort, der Remonstrationsbescheid, wird ausschließlich auf Deutsch verfasst.

Wie lange dauert die erneute Bearbeitung nach einer Remonstration?

Die eingehenden Remonstrationen werden chronologisch bearbeitet. Je nach Auslastung der Visastelle kann die erneute Bearbeitung Ihres Antrages mehrere Wochen dauern.

Habe ich noch eine andere Möglichkeit?

Anstatt eine Remonstration einzureichen, dürfen Sie auch gegen die Ablehnung Ihres Antrages beim Verwaltungsgericht in Berlin Klage erheben. Einzelheiten hierzu finden Sie auf dem Ablehnungsschreiben, welches Ihnen ausgehändigt worden ist.

Ich verstehe, weshalb mein Antrag abgelehnt worden ist, möchte aber noch immer in die Schengen-Staaten reisen. Darf ich einen neuen Visumantrag stellen?

Sie können jederzeit einen neuen Visumantrag stellen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin und stellen Sie erneut alle im Merkblatt genannten Unterlagen zusammen. Dabei sollten Sie beachten, dass ein neuer Antrag mit den gleichen Angaben und Unterlagen nicht zu einer anderen Entscheidung führen kann.

Sollten Sie bereits remonstriert haben, empfiehlt es sich, die Entscheidung über die Remonstration abzuwarten und keinen neuen Antrag zu stellen.

Ich habe jemanden aus Kirgisistan nach Deutschland eingeladen, der Antrag wurde jedoch abgelehnt. Was kann ich tun, damit das Visum erteilt wird?

Als Einlader haben Sie keine Möglichkeit, die Bearbeitung des Antrags zu beeinflussen. Etwaige Zweifel, die die Botschaft hat, können nur durch den Antragsteller ausgeräumt werden. Sie haben als Einlader auch kein Recht, einen Widerspruch gegen die Ablehnung einzureichen. Dies ist nur dann möglich, wenn der Antragsteller Ihnen hierzu eine Vollmacht ausstellt.

Ich habe eine Verpflichtungserklärung für einen Antragsteller ausgestellt, in der meine finanzielle Leistungsfähigkeit als nachgewiesen festgestellt worden ist. Trotzdem ist das Visum mit Hinweis auf Zweifel an der Rückkehrbereitschaft abgelehnt worden. Durch die Verpflichtungserklärung garantiere ich doch, dass die Person aus Deutschland ausreist.

Die Aufnahme einer Verpflichtungserklärung garantiert lediglich die Finanzierung des Aufenthalts in Deutschland. Es gibt keine Möglichkeit, eine Garantie für die Rückkehr des Antragstellers abzugeben. Dies kann lediglich anhand der Person des Antragstellers geprüft werden.


Wie kann ich mich über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers VisaMetric oder den Prozess der Visumantragstellung beschweren?

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers VisaMetric (Bischkek, Ul. Turusbekova, T. 100, Büro 6, 1. Stock / Osch, Ul. Kurmanzhan Datka, 123) oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der drei folgenden Varianten ein:

  • Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
  • Beschwerde über Verhalten des externen Dienstleistungserbringers VisaMetric
  • Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

Wann und wie kann ich die Visastelle erreichen?

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08:15 Uhr bis 12:00 Uhr, 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr;

Freitag 08:15 bis 11:30 Uhr

Adresse: Erkindik Boulevard 21, 720040 Bischkek

Telefon: +996 312 627100

Telefon Visastelle: +996 312 627100

Montag - Donnerstag: 15:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 10:00 - 11:00 Uhr (Es werden keine Auskünfte zum Sachstand erteilt)

Telefax: +996 312 627135

+49 30 1817 67193 (für Faxe aus Deutschland)

Kontaktformular

Die Firma VisaMetric erreichen Sie zu den Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 9-18 Uhr hier

Warum kann ich die Visastelle zu den Sprechzeiten telefonisch nicht erreichen?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei einem hohen Kundenaufkommen nicht immer die Möglichkeit haben, Ihren Anruf entgegenzunehmen. Wenn Sie die Visastelle telefonisch nicht erreichen können, kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular auf unserer Webseite. Wir werden Ihre Anfrage so schnell wie möglich beantworten.

In welcher Sprache soll ich meine Anfrage an die Visastelle richten?

Sie können Ihre Anfrage auf Deutsch, Russisch oder Englisch stellen.

Wie lange dauert es, bis meine Anfrage beantwortet wird?

Anfragen werden chronologisch nach Eingang bearbeitet. In der Regel sollten Sie innerhalb einer Woche eine Antwort erhalten. Bei einem hohen Antragsaufkommen kann es aber sein, dass die Beantwortung mehr als eine Woche in Anspruch nimmt. Das häufige Übersenden ein und derselben Mail oder häufige Rückfragen kosten die Visastelle wertvolle Arbeitszeit und beschleunigen die Bearbeitung Ihrer Anfrage nicht.

Ich habe per Kontaktformular eine Anfrage gestellt, diese ist aber nicht beantwortet worden. Warum?

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Visastelle keine Anfragen beantwortet, deren Beantwortung sich auch durch die Lektüre unserer Merkblätter, der Webseite oder dieser FAQ-Sammlung ergibt. Bitte konsultieren Sie deshalb zunächst sämtliche vorhandene Information, bevor Sie Ihre Anfrage stellen.

Bitte nehmen Sie ebenfalls zur Kenntnis, dass generelle Anfragen (z.B.: „Wie bekomme ich ein Visum?“) nicht bearbeitet werden. Formulieren Sie Ihre Anfragen bitte konkret und auf den Einzelfall bezogen.

Ich habe eine Anfrage bezüglich des Bearbeitungsstandes meines Visums gestellt, aber keine Antwort erhalten. Warum?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Visastelle keine Anfragen zum Stand Ihres Visumantrages beantwortet. Sobald uns neue Informationen vorliegen, melden wir uns bei Ihnen.

Wie lange dauert es, bis mein Visumantrag auf ein nationales Visum bearbeitet wird?

Die Bearbeitung Ihres Visumantrages auf nationales Visum hängt von Ihrem Aufenthaltszweck und Ihrem zukünftigen Aufenthaltsort in Deutschland ab. Nähere Hinweise zur voraussichtlichen Bearbeitungszeit entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu Ihrem Reisezweck. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich die Bearbeitung im Einzelfall auch über mehrere Monate hinziehen kann.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Botschaft erst dann eine Entscheidung über Ihren Antrag fällen darf, wenn die deutsche Ausländerbehörde, die für Ihren zukünftigen Wohnort zuständig ist, eine Stellungnahme dazu abgegeben hat. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit der Ausländerbehörde.

Ich bin Student und benötige unbedingt einen Termin für ein nationales Visum, aber es gibt nur noch Termine für Schengen-Visa. Was soll ich tun?

Bitte schreiben Sie eine Nachricht über das Kontaktformular auf unserer Webseite. Wir werden versuchen, Ihnen einen Termin zu geben. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, falls ein Sondertermin aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist.

Ich bin Student und habe alle meine Unterlagen für mein nationales Visum vorbereitet. Mir fehlt nur noch das Sperrkonto in Deutschland. Soll ich meinen Termin verschieben oder das Visum mit unvollständigen Antragsunterlagen beantragen?

Wenn Sie noch genügend Zeit haben, um das Visum zu beantragen (Studienbeginn in drei bis vier Monaten), sollten Sie den bestehenden Termin stornieren und die Unterlagen erst dann einreichen, wenn sie vollständig sind. Wenn Sie weniger Zeit haben, bis Ihr Studium anfängt, sollten Sie die unvollständigen Unterlagen bereits jetzt einreichen. Die Botschaft kann das Visum jedoch erst ausstellen, sobald Ihr Sperrkonto in Deutschland eröffnet wird und ein Nachweis hierüber vorgelegt wurde.

Ich möchte ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen, habe aber noch keinen Nachweis über meine deutschen Sprachkenntnisse. Kann ich den Antrag dennoch bereits jetzt einreichen?

Sofern Sie die Prüfung zwar abgelegt, das Ergebnis aber noch nicht erhalten haben, können Sie den Antrag auch mit unvollständigen Unterlagen einreichen und das Sprachzertifikat später vorlegen. Haben Sie noch gar nicht oder erst vor kurzem mit dem Sprachkurs angefangen, sollten Sie den Antrag noch nicht stellen.

Muss ich die Sprachkurse zum Erhalt eines A1-Zertifikates in einem Goethe-Institut belegen?

Nein, Sie können Ihre Kurse an einer Sprachschule Ihrer eigenen Wahl belegen. Als Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse müssen Sie dann jedoch ein Zertifikat vorlegen, das auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den „Standards der Association of Language Testers in Europe“ (ALTE) beruht. Dies trifft derzeit für folgende Sprachzertifikate zu: „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts oder der telc GmbH, „Grundstufe Deutsch 1“ des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD), „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V.

Was muss ich bei Anträgen auf ein nationales Visum Minderjähriger für Familienzusammenführung grundsätzlich beachten?

Beachten Sie, dass minderjährige Ausländer grundsätzlich nur dann ein Recht auf Übersiedlung nach Deutschland haben, wenn alle Sorgeberechtigten ihr notarielles Einverständnis zur Übersiedlung erteilen.

Ich habe ein nationales Visum für einen ein- oder mehrjährigen Aufenthalt beantragt. Das ausgestellte Visum ist aber nur 90 Tage lang gültig. Warum?

Nationale Visa werden grundsätzlich nur für einen Aufenthaltszeitraum von 90 Tagen erteilt und müssen in Deutschland bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde verlängert werden. Melden Sie sich direkt nach Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde und beantragen Sie dort die Ausstellung Ihres Aufenthaltstitels.

Ich habe ein nationales Visum erhalten. Im Feld „gültig für“ steht nur „Deutschland“. Ich möchte aber über Italien einreisen und dort noch eine Woche verbringen, bevor ich nach Deutschland fahre. Ist das möglich?

Ja. Das nationale Visum erlaubt es Ihnen, sich bis zu 90 Tagen im Halbjahr in allen anderen Schengener Staaten aufzuhalten. Stellen Sie nur sicher, dass Sie bei Einreise über einen anderen Schengener Staat den Grenzbehörden gegenüber nachweisen können, dass Sie anschließend nach Deutschland einreisen werden.


Ich möchte eine Person aus Kirgisistan zu Besuch nach Deutschland einladen. Wie soll ich vorgehen?

Sie müssen hierbei unterscheiden, ob Sie, Ihre Firma oder die eingeladene Person selbst für die Kosten des Aufenthalts der Person in Deutschland aufkommen werden.

Falls Sie als Einlader alle Kosten tragen werden, müssen Sie eine förmliche Verpflichtungserklärung für die eingeladene Person abgeben. Dies können Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland tun. Die Verpflichtungserklärung muss der eingeladenen Person dann im Original übersandt werden, damit sie diese der Botschaft bei Antragstellung vorlegen kann. Eine Übersendung per Fax ist nicht möglich.

Als Firma können Sie die Verpflichtungserklärung auch mit folgendem Wortlaut in Ihrer Einladung übernehmen:

„Hiermit verpflichtet wir uns, für Frau/Herrn …. sämtliche während seines/ihres Aufenthaltes im Schengen- Raum entstehende Kosten gem. §§66-68 AufenthG zu übernehmen.“

Falls die Person die Kosten selbst trägt, genügt eine formlose Einladung sowie eine Kopie Ihres Passes und, falls zutreffend, Aufenthaltstitels für den jeweiligen Schengen-Staat.

Wird die Einladung von einer Firma ausgesprochen, achten Sie bitte darauf, dass die Einladung von vertretungsbefugten Personen unterschrieben wird. Die Vertretungsbefugnis ergibt sich aus dem Handelsregister. Sofern von einer gemäß Handelsregister vertretungsbefugten Person eine Vollmacht für die Ausstellung von Visumeinladungen an den Unterzeichner erteilt wurde, muss diese Vollmacht zusammen mit der Einladung und dem Handelsregisterauszug vorgelegt werden.

Wie kann ich die formlose Einladung erstellen und welche Angaben soll sie enthalten?

Eine formlose Einladung kann am Computer oder handschriftlich erstellt sein, sie muss aber auf jeden Fall handschriftlich unterschrieben sein. Folgende Daten müssen enthalten sein:

Name, Vorname, Geburtsdatum des Einladers

Name, Vorname, Geburtsdatum der eingeladenen Person

Adresse in Deutschland, unter der die Person wohnen wird

Dauer des Aufenthaltes

Datum der Ausstellung der Einladung

Bitte achten Sie darauf, dass eine formlose Einladung nur dann möglich ist, wenn die eingeladene Person alle Kosten selbst trägt.

Einen Vordruck finden Sie auch auf unserer Website.

Ich werde sämtliche Kosten für die eingeladene Person übernehmen. Muss der Antragsteller dann noch eigenes Vermögen nachweisen?

Nein – wenn eine Verpflichtungserklärung aus Deutschland vorliegt, wird in der Regel kein weiterer Nachweis zur finanziellen Leistungsfähigkeit benötigt. Sofern möglich, sollte der Antragsteller dennoch einen Kontoauszug vorlegen, da dieser auch für die Prüfung des Visumantrags (wirtschaftliche Situation im Heimatland) relevant sein kann.

Bitte beachten Sie, dass an Einladungen anderer Schengen-Staaten andere Erfordernisse gestellt werden.

Ich habe eine Verpflichtungserklärung für die eingeladene Person abgegeben. Wie lange ist diese gültig?

Die Botschaft akzeptiert die Verpflichtungserklärung 6 Monate ab Ausstellung. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Visum beantragt werden und sollte die erste Einreise erfolgen. Sofern ein Jahresvisum gewünscht ist, sollte dies in der Verpflichtungserklärung ausdrücklich erwähnt werden.

Ich habe eine Verpflichtungserklärung abgegeben, möchte jetzt aber nicht mehr, dass die Person einreist. Wie kann ich die Einladung wieder zurückziehen?

Sie können die Verpflichtungserklärung theoretisch gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde widerrufen. Praktisch ist es der Botschaft jedoch nicht möglich, widerrufene Verpflichtungserklärungen später eingereichten Anträgen zuzuordnen. Es kann daher nicht garantiert werden, dass nicht vielleicht doch ein Antrag mit Ihrer Verpflichtungserklärung entgegen genommen und erteilt wird.

Überlegen Sie sich daher bitte vorher genau, ob Sie diese Verpflichtungen eingehen möchten. Sie können ansonsten auch eine formlose Einladung übersenden. Dann muss der Antragsteller selbst nachweisen, dass er alle Kosten für die Reise tragen kann.

Ich habe eine Verpflichtungserklärung für einen Antragsteller ausgestellt, in der meine finanzielle Leistungsfähigkeit als nachgewiesen festgestellt worden ist. Trotzdem ist das Visum mit Hinweis auf Zweifel an der Rückkehrbereitschaft abgelehnt worden. Durch die Verpflichtungserklärung garantiere ich doch, dass die Person aus Deutschland ausreist.

Die Aufnahme einer Verpflichtungserklärung garantiert lediglich die Finanzierung des Aufenthalts in Deutschland. Es gibt keine Möglichkeit, eine Garantie für die Rückkehr des Antragstellers abzugeben. Dies kann lediglich anhand der Person des Antragstellers geprüft werden.

Ich möchte eine Person nach Deutschland einladen. Jetzt habe ich gehört, dass Antragsteller bei der Botschaft eine Kaution hinterlegen müssen, bzw. nachweisen müssen, dass sie Bargeld haben. Ist dies korrekt?

Solche Aussagen sind falsch! Die Botschaft verlangt weder Kautionszahlungen noch die Vorlage von Bargeld. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt in Form von Kontoauszügen und Gehaltsbescheinigungen.

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