Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Arbeiten in Deutschland

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen, © colourbox.de
Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sonstige Qualifikationen können zur Arbeitsaufnahme in Deutschland berechtigen. Auch Aus- und Weiterbildung, eine Ferienbeschäftigung oder ein Praktikum ist möglich.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen finden verschiedene Regelungen Anwendung. Hier finden Sie die unterschiedlichen Möglichkeiten und Links zu weiteren Informationsquellen.
Falls Ihnen bereits eine Vorabzustimmung im beschleunigten Verfahren mit Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde vorliegt, kontaktieren Sie uns bitte direkt über das Kontaktformular.
Weitere Informationen
Hier finden Sie unsere Checkliste für die Visumsbeantragung, Informationen zur Anerkennung von beruflichen Qualifikationen in Deutschland sowie einen Link zur Bundesagentur für Arbeit.
Hier finden Sie die Voraussetzungen für die Beantragung eines Visums zur Einreise unter den Bedingungen der Blauen Karte EU gemäß der Richtlinie 2009/50/EG.
Als Fachkraft mit einer in Deutschland anerkannten akademischen Ausbildung kann Ihnen ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der Ihre Qualifikation Sie befähigt.
Falls Ihre Berufsausbildung von der zuständigen deutschen Stelle nicht vollständig anerkannt worden ist, können Sie ein Visum beantragen, um die notwendigen Qualifizierungen in Deutschland zu erlangen und gleichzeitig anfangen zu arbeiten. Nach Abschluss der Weiterbildung und vollständiger Anerkennung Ihrer Ausbildung können Sie dann in Deutschland einen Daueraufenthalt beantragen.
Ausländern, die über eine abgeschlossene deutsche oder anerkannte ausländische qualifizierte Berufsausbildung als Berufskraftfahrer verfügen, kann ein Visum zur Beschäftigung als Fachkraft mit…
Ausländische Studierende können in den offiziellen Semesterferien eine Ferienbeschäftigung in Deutschland ausüben. Diese Beschäftigung ist mit einem Schengen-Visum möglich und zählt nicht als…
Am 1.3.2020 traten neue Regeln für die Einwanderung von Fachkräften in Kraft. Das neue Gesetz erweitert die Möglichkeiten für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen.
Deutschland öffnet Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten