Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Freiwilligendienst

11.12.2024 - Artikel

Rund 100.000 Menschen leisten in Deutschland jährlich einen - meist einjährigen - gesetzlich geregelten Freiwilligendienst, etwa im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), im Bundesfreiwilligendienst (BFD) einschl. „weltwärts“, „Süd-Nord“ oder in einem „Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ)“. Auch im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD) - seit 2018 auch mit freiwilligen Aktivitäten des unter anderem zu diesem Zweck gegründeten Europäischen Solidaritätskorps (ESK) - leisten pro Jahr mehrere hundert ausländische Freiwillige einen Dienst in Deutschland.

Die Bundesregierung begrüßt und fördert die Teilnahme von Menschen aus aller Welt an den Freiwilligendiensten in Deutschland (FSJ/FÖJ, BFD, und weltwärts Süd-Nord) sowie am EFD (bzw. ESK). In aller Regel wird ein „Incoming“-Freiwilligendienst durch einen deutschen Träger organisiert, der die Verantwortung für die Auswahl und Vorbereitung der Freiwilligen, Auswahl der Einsatzstellen, Organisation und Begleitung während des Jahres übernimmt.

Bitte lesen Sie vor Antragstellung ebenso die „Allgemeinen Hinweise zum Visumverfahren und den Unterlagen bei nationalen Visa“. Alle Unterlagen sind mit deutschsprachiger Übersetzung, alle Originale und Übersetzungen mit jeweils zwei Kopien vorzulegen.

Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung vorgelegt werden:

Nachweise zum Freiwilligendienst

nach oben