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Nationales Visum (mehr als 90 Tage)

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Sie möchten sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit ausüben? Dann benötigen Sie ein nationales Visum. Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die folgenden Hinweise:

Wer kann einen Antrag bei der deutschen Botschaft in Bischkek stellen?

Die deutsche Botschaft in Bischkek ist für Ihren Visumantrag zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Kirgisischen Republik haben. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie dann, wenn die Umstände erkennen lassen, dass Sie hier seit mindestens 6 Monaten wohnen oder mit größter Wahrscheinlichkeit für mindestens 6 Monate verbleiben werden. Hierzu müssen im Zweifel geeignete Nachweise erbracht werden.

Wie und wann können Anträge gestellt werden?

Für die Antragstellung benötigen Sie einen Termin. Ihren Termin können Sie online vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass Anträge auf ein Visum für einen Au Pair-Aufenthalt oder zur Berufsausbildung über Visametric eingereicht werden können.

Bei Antragstellung müssen Sie Ihre Fingerabdrücke abgeben, sowie in den meisten Fällen ein kurzes Gespräch am Schalter führen. Daher ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache jedes Antragstellers notwendig. Fragen, die Ihnen gestellt werden, und Dokumente, die Sie vorlegen sollen, dienen dazu, Ihren Antrag richtig zu beurteilen. Beantworten Sie bitte alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß. Die Erfassung der Fingerabdrücke ist auch erforderlich, wenn Sie bereits für Schengen-Visa Fingerabdrücke abgegeben haben sollten.

Wieviel muss ich für bei der Beantragung des Visums zahlen?

  • Die Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit 75,00 Euro.
  • Die Gebühr ist bei der Beantragung des Visums in bar in der kirgisischen Nationalwährung Som oder mit Kredit- oder Debitkarte zu zahlen.
  • Wieviel die Gebühr nach dem aktuellen Kurs beträgt, können Sie bei der Visastelle erfragen; Zahlungen in Euro oder anderen Währungen werden nicht angenommen.
  • Bei Antragstellern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gem. § 50 Abs. 1 S. 1 AufenthV i.V.m. §80 Abs. 3 AufenthG der halbe Gebührensatz, also 37,50 EUR, zu erheben.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?

In vielen Fällen wird vor der Visumerteilung die Zustimmung der Ausländerbehörde am vorgesehenen Aufenthaltsort oder der Bundesagentur für Arbeit benötigt. Ihr Antrag wird daher von der Botschaft an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer bei innerdeutschen Behörden. Sie sollten mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen bis Monaten rechnen. Ihren Pass erhalten Sie, wenn Sie möchten, am Tage der Antragstellung zurück. Sobald über Ihren Antrag entschieden werden kann, werden Sie benachrichtigt.

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

Welche Unterlagen für den speziellen Aufenthaltszweck in Deutschland vorgelegt werden müssen, entnehmen Sie bitte den Informationen zu dem jeweiligen Reisezweck. Im Einzelfall behalten wir uns vor, Sie unter Umständen um die Vorlage weiterer (über die im Merkblatt aufgelisteten hinausgehenden) Unterlagen zu bitten oder einzelne Reisende zur (nochmaligen) persönlichen Vorsprache in die Visastelle einladen.

Spätestens zur Erteilung des Visums ist die Vorlage einer Krankenversicherung erforderlich, die nachweislich für 90 Tage für alle Schengen-Staaten gültig sein muss. Die Versicherung kann sowohl in Deutschland als auch in der Kirgisischen Republik abgeschlossen werden. In jedem Fall müssen aus der vorgelegten Police der Versicherungsnehmer, Gültigkeitszeitraum, die Gültigkeitsdauer und der Gültigkeitsbereich (Schengen-Staaten!) zweifelsfrei hervorgehen; Angaben wie „Tarif 123“ sind nicht ausreichend.

Alle Unterlagen müssen vom Antragsteller selbst, bzw. durch eine von ihm nachweislich bevollmächtigten Person vorgelegt werden. Achten Sie darauf, dass sich zwischen den Papieren keine Geldscheine befinden; dies müsste als Bestechungsversuch gewertet werden und würde zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Bitte sehen Sie von der Übersendung von Antragsunterlagen direkt an die Botschaft ab. Eine Zuordnung findet nicht statt.

Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben im Visumverfahren führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland (und damit auch für die anderen Schengen-Staaten) führen!

Was ist bei Anträgen für ein minderjähriges Kind zu beachten?


Für ein minderjähriges Kind ist – unabhängig von dessen Alter – ein eigener Visumantrag (zweifach) einzureichen, der von beiden Eltern bzw. Sorgeberechtigten unterschrieben wird. Weiterhin werden folgende Unterlagen zwingend benötigt:

  • Original und Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.
  • Falls nicht beide Eltern bzw. Sorgeberechtigten mit dem Kind reisen, ist zusätzlich eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung im Original und in Kopie vorzulegen; eine Übersetzung in die deutsche Sprache ist beizufügen. Aus der Erklärung müssen hervorgehen: die genaue Bezeichnung der Sorgeberechtigten und des Kindes (Vorname, Name, Geburtsdatum) und dass die Sorgeberechtigten einer Reise ihres Kindes nach Deutschland, bzw. dem Daueraufenthalt in Deutschland zustimmen.

Der Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge (z.B. durch gerichtlichen Sorgerechtsbeschluss, Sterbeurkunde des anderen sorgeberechtigten Elternteils) ist immer dann erforderlich, wenn der andere Elternteil des Kindes im Ausland verbleibt. Nach einer Scheidung behalten in der Regel beide Elternteile gemeinsam das Sorgerecht.

Weitere Hinweise:

Das nationale Visum gilt zeitlich beschränkt für zunächst drei bis sechs Monate. Entsprechend dem Aufenthaltszweck wird anschließend durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis erteilt. Bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von bis zu einem Jahr, z.B. für ein Austauschstudium oder einen einjährigen Personalaustausch, kann das Visum auch für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts ausgestellt werden.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihnen die Einreise nach Deutschland trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzkontrollstellen entsprechende Erkenntnisse ergeben.

Hinweise zu einzelnen Reisezwecken und Formulare

Bitte lesen Sie vor Antragstellung ebenso die „Allgemeinen Hinweise zum Visumverfahren und den Unterlagen bei nationalen Visa“. Alle Unterlagen sind mit deutschsprachiger Übersetzung, alle Originale…

Familienzusammenführung

Personen, die das 18., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Visum zur Ausübung einer Beschäftigung als Au Pair erteilt werden, und zwar für eine Dauer zwischen mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten.

Au Pair-Aufenthalt in Deutschland

Für eine betriebliche Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung oder eines Ausbildungslehrganges an einer berufsbildenden Schule in Deutschland kann ein Visum gem. § 16a…

Visum zur Berufsausbildung und zur betrieblichen Weiterbildung (§16a AufenthG)

Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sonstige Qualifikationen können zur Arbeitsaufnahme in Deutschland berechtigen. Auch Aus- und Weiterbildung, eine Ferienbeschäftigung oder ein Praktikum ist…

Arbeiten in Deutschland

Zum Absolvieren eines Praktikums kann ein Visum nach § 16e AufenthG oder nach § 16a AufenthG iVm. § 15 BeschV beantragt werden. Es sind verschiedene Praktika möglich: Studienbezogenes Praktikum EU mit…

Visum zum Praktikum (§16e AufenthG, §16a AufenthG i.V.m. §15 BeschV)

Allgemeine Informationen Ausländische Studierende, die von einer deutschen Hochschule zugelassen worden sind (ggf. mit studienvorbereitendem Sprachkurs) oder von einem Studienkolleg angenommen worden…

Studium in Deutschland

Für die Teilnahme an einem Sprachkurs oder zum Zweck eines Schulbesuches kann Ihnen ein Visum nach § 16f AufenthG erteilt werden. Zudem ist die Erteilung eines Visums zum Besuch eines…

Sprachkurs und Schulbesuch

Die Aufnahme der Personen, die wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit auch heute noch von den Folgen des Zweiten Weltkrieges und seinen Nachwirkungen betroffen sind, ist im Bundesvertriebenengesetz…

Informationen für Spätaussiedler

Merkblätter zu langfristigen Aufenthalten (über 90 Tage)

Bitte beachten Sie, dass nur Anträge mit vollständigen Unterlagen angenommen werden können.

Hier finden Sie Übersicht der nötigen Unterlagen entsprechend Ihres Reisezweckes:

Ihr Reisezweck ist nicht genannt? Schreiben Sie uns. Die Checklisten wurden nur für die häufigsten Reisezwecke erstellt; die Liste ist nicht abschließend.

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