Au Pair-Aufenthalt in Deutschland
          
        
      
    
  
    
      
      
        
      
    
  
        
          
  Personen, die das 18., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Visum zur Ausübung einer Beschäftigung als Au Pair erteilt werden, und zwar für eine Dauer zwischen mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten.