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Arbeiten in Deutschland
Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sonstige Qualifikationen können zur Arbeitsaufnahme in Deutschland berechtigen. Auch Aus- und Weiterbildung, eine Ferienbeschäftigung oder ein Praktikum ist möglich.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen finden verschiedene Regelungen Anwendung. Hier finden Sie die unterschiedlichen Möglichkeiten und Links zu weiteren Informationsquellen.
Falls Ihnen bereits eine Vorabzustimmung im beschleunigten Verfahren mit Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde vorliegt, kontaktieren Sie uns bitte direkt über das Kontaktformular.
Weitere Informationen
Die Chancenkarte nach §§ 20a, 20b AufenthG ermöglicht seit dem 1. Juni 2024 die Suche nach einer Erwerbstätigkeit oder nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und ersetzt…
Allgemeine Informationen Akkordeon VAZ Die Blaue Karte EU gemäß § 18g AufenthG richtet sich an qualifizierte Arbeitskräfte und IT-Spezialisten, die in einer ihrer Qualifikation angemessenen…
Allgemeine Informationen Akkordeon VAZ Als Fachkraft mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung kann Ihnen ein Aufenthaltstitel zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt…
Visum für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung (§ 18a AufenthG)
Allgemeine Informationen Akkordeon VAZ Als Fachkraft mit einer in Deutschland anerkannten akademischen Ausbildung kann Ihnen ein Aufenthaltstitel zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung…
Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b AufenthG)
Ausländern, die über eine abgeschlossene deutsche oder anerkannte ausländische qualifizierte Berufsausbildung als Berufskraftfahrer verfügen, kann ein Visum zur Beschäftigung als Fachkraft mit…
Personen, die das 18., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Visum zur Ausübung einer Beschäftigung als Au Pair erteilt werden, und zwar für eine Dauer zwischen mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten.
Zum Absolvieren eines Praktikums kann ein Visum nach § 16e AufenthG oder nach § 16a AufenthG iVm. § 15 BeschV beantragt werden. Es sind verschiedene Praktika möglich: Studienbezogenes Praktikum EU mit…
Visum zum Praktikum (§16e AufenthG, §16a AufenthG i.V.m. §15 BeschV)
Für eine betriebliche Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung oder eines Ausbildungslehrganges an einer berufsbildenden Schule in Deutschland kann ein Visum gem. § 16a…
Visum zur Berufsausbildung und zur betrieblichen Weiterbildung (§16a AufenthG)
Allgemeine Informationen Um kurzfristige Saisonspitzen ausgleichen zu können, besteht innerhalb bestimmter Branchen die Möglichkeit einer kurzzeitigen Beschäftigung, für welche die Bundesagentur für…
Visum zur Ausübung einer kurzzeitig kontingentierten Beschäftigung (§ 15d BeschV)
Ausländische Studierende können in den offiziellen Semesterferien eine Ferienbeschäftigung in Deutschland ausüben. Diese Beschäftigung ist mit einem Schengen-Visum möglich und zählt nicht als…
Aufbauend auf dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 1. März 2020 in Kraft getreten ist, sind nun mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung die Möglichkeiten für qualifizierte…
Deutschland erweitert und vereinfacht Zugang zum Arbeitsmarkt