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Nationales Visum (mehr als 90 Tage)
- Wer kann einen Antrag bei der deutschen Botschaft in Bischkek stellen?
- Wie und wann können Anträge gestellt werden?
- Wieviel muss ich für bei der Beantragung des Visums zahlen?
- Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
- Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
- Was ist bei Anträgen für ein minderjähriges Kind zu beachten?
- Weitere Hinweise:
- Informationen zu einzelnen Reisezwecken
Sie möchten sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit ausüben? Dann benötigen Sie ein nationales Visum. Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die folgenden Hinweise:
Wer kann einen Antrag bei der deutschen Botschaft in Bischkek stellen?
Die deutsche Botschaft in Bischkek ist für Ihren Visumantrag zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Kirgisischen Republik haben. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie dann, wenn die Umstände erkennen lassen, dass Sie hier seit mindestens 6 Monaten wohnen oder mit größter Wahrscheinlichkeit für mindestens 6 Monate verbleiben werden. Hierzu müssen im Zweifel geeignete Nachweise erbracht werden.
Wie und wann können Anträge gestellt werden?
Für die Antragstellung benötigen Sie einen Termin. Ihren Termin können Sie online vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass Anträge auf ein Visum für einen Au Pair-Aufenthalt oder zur Berufsausbildung über Visametric eingereicht werden können.
Bei Antragstellung müssen Sie Ihre Fingerabdrücke abgeben, sowie in den meisten Fällen ein kurzes Gespräch am Schalter führen. Daher ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache jedes Antragstellers notwendig. Fragen, die Ihnen gestellt werden, und Dokumente, die Sie vorlegen sollen, dienen dazu, Ihren Antrag richtig zu beurteilen. Beantworten Sie bitte alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß. Die Erfassung der Fingerabdrücke ist auch erforderlich, wenn Sie bereits für Schengen-Visa Fingerabdrücke abgegeben haben sollten.
Wieviel muss ich für bei der Beantragung des Visums zahlen?
- Die Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit 75,00 Euro.
- Die Gebühr ist bei der Beantragung des Visums in bar in der kirgisischen Nationalwährung Som oder mit Kredit- oder Debitkarte zu zahlen.
- Wieviel die Gebühr nach dem aktuellen Kurs beträgt, können Sie bei der Visastelle erfragen; Zahlungen in Euro oder anderen Währungen werden nicht angenommen.
- Bei Antragstellern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gem. § 50 Abs. 1 S. 1 AufenthV i.V.m. §80 Abs. 3 AufenthG der halbe Gebührensatz, also 37,50 EUR, zu erheben.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
In vielen Fällen wird vor der Visumerteilung die Zustimmung der Ausländerbehörde am vorgesehenen Aufenthaltsort oder der Bundesagentur für Arbeit benötigt. Ihr Antrag wird daher von der Botschaft an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer bei innerdeutschen Behörden. Sie sollten mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen bis Monaten rechnen. Ihren Pass erhalten Sie, wenn Sie möchten, am Tage der Antragstellung zurück. Sobald über Ihren Antrag entschieden werden kann, werden Sie benachrichtigt.
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Welche Unterlagen für den speziellen Aufenthaltszweck in Deutschland vorgelegt werden müssen, entnehmen Sie bitte den Informationen zu dem jeweiligen Reisezweck. Im Einzelfall behalten wir uns vor, Sie unter Umständen um die Vorlage weiterer Unterlagen zu bitten oder einzelne Reisende zur (nochmaligen) persönlichen Vorsprache in die Visastelle einladen.
Spätestens zur Erteilung des Visums ist die Vorlage einer Krankenversicherung erforderlich, die nachweislich für 90 Tage für alle Schengen-Staaten gültig sein muss. Die Versicherung kann sowohl in Deutschland als auch in der Kirgisischen Republik abgeschlossen werden. In jedem Fall müssen aus der vorgelegten Police der Versicherungsnehmer, Gültigkeitszeitraum, die Gültigkeitsdauer und der Gültigkeitsbereich (Schengen-Staaten!) zweifelsfrei hervorgehen; Angaben wie „Tarif 123“ sind nicht ausreichend.
Alle Unterlagen müssen vom Antragsteller selbst, bzw. durch eine von ihm nachweislich bevollmächtigten Person vorgelegt werden. Achten Sie darauf, dass sich zwischen den Papieren keine Geldscheine befinden; dies müsste als Bestechungsversuch gewertet werden und würde zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Bitte sehen Sie von der Übersendung von Antragsunterlagen direkt an die Botschaft ab. Eine Zuordnung findet nicht statt.
Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben im Visumverfahren führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland (und damit auch für die anderen Schengen-Staaten) führen!
Was ist bei Anträgen für ein minderjähriges Kind zu beachten?
Für ein minderjähriges Kind ist – unabhängig von dessen Alter – ein eigener Visumantrag einzureichen, der von beiden Eltern bzw. Sorgeberechtigten unterschrieben wird. Weiterhin werden folgende Unterlagen zwingend benötigt:
- Original und Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.
- Falls nicht beide Eltern bzw. Sorgeberechtigten mit dem Kind reisen, ist zusätzlich eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung im Original und in Kopie vorzulegen; eine Übersetzung in die deutsche Sprache ist beizufügen. Aus der Erklärung müssen hervorgehen: die genaue Bezeichnung der Sorgeberechtigten und des Kindes (Vorname, Name, Geburtsdatum) und dass die Sorgeberechtigten einer Reise ihres Kindes nach Deutschland, bzw. dem Daueraufenthalt in Deutschland zustimmen.
Der Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge (z.B. durch gerichtlichen Sorgerechtsbeschluss, Sterbeurkunde des anderen sorgeberechtigten Elternteils) ist immer dann erforderlich, wenn der andere Elternteil des Kindes im Ausland verbleibt. Nach einer Scheidung behalten in der Regel beide Elternteile gemeinsam das Sorgerecht.
Weitere Hinweise:
Das nationale Visum gilt zeitlich beschränkt für zunächst drei bis zwölf Monate. Entsprechend dem Aufenthaltszweck wird anschließend durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihnen die Einreise nach Deutschland trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzkontrollstellen entsprechende Erkenntnisse ergeben.
Ihr Reisezweck ist in der untenstehenden Liste nicht genannt? Schreiben Sie uns. Die Informationsseiten werden nur für die häufigsten Reisezwecke erstellt; die Liste ist nicht abschließend.
Informationen zu einzelnen Reisezwecken
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