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Einfuhr und Ausfuhr von Waren, Bargeld und Tieren
Zoll, © Zentralbild
Bei der Einreise nach Deutschland dürfen Sie nicht jede Ware ohne Weiteres mitbringen. So gibt es zum Beispiel für Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte, Textilien, Arznei- und Betäubungsmittel oder Feuerwerkskörper Beschränkungen oder Einfuhrverbote.
Auch bei der Einfuhr von Bargeld oder der Mitnahme von Haustieren gilt es Einfuhrbeschränkungen zu beachten. Bitte erkundigen Sie sich vor der Abreise bei den zuständigen Grenzkontrollstellen, ob eine Einfuhr zulässig ist bzw. ob dafür Abgaben fällig werden.
Bargeld ist auch bei der Ausreise zu deklarieren.
Ausführliche Informationen
Die Einfuhrbestimmungen für Haustiere sind EU-einheitlich geregelt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige tierärztliche Grenzkontrollstelle.