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Studium in Deutschland
Allgemeine Informationen
Ausländische Studierende, die von einer deutschen Hochschule zugelassen worden sind (ggf. mit studienvorbereitendem Sprachkurs) oder von einem Studienkolleg angenommen worden sind, können ein Visum für ein Studium in Deutschland beantragen.
- Es ist empfehlenswert, sich so früh wie möglich um die Zulassung bzw. Zusage der Hochschule zu kümmern.
- Während des Studiums kann der Lebensunterhalt durch studentische Nebentätigkeiten gesichert werden.
- Nach Abschluss des Studiums haben Sie auch die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz zu suchen.
Antragstellung
Bitte lesen Sie vor Antragstellung ebenso die „Allgemeinen Hinweise zum Visumverfahren und den Unterlagen bei nationalen Visa“.
Alle Unterlagen sind mit deutschsprachiger Übersetzung, alle Originale und Übersetzungen mit jeweils einer Kopie vorzulegen.
Erforderlich sind:
- vorzulegen mit einer Kopie der Personaldatenseite, vorhandener Visa, Stempel oder Eintragungen
- noch mindestens 3 Monate nach Ende der geplanten Reise gültig
- innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt
- mindestens zwei komplett leere Seiten
Bei anderer als kirgisischer Staatsangehörigkeit ist auch die kirgisische Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Kirgisistan (z.B. Registrierung) vorzulegen.
Ein in deutscher oder englischer Sprache vollständig ausgefülltes Antragsformular.
- Größe 3,5 x 4,5 cm
- es dürfen keine Bearbeitungen oder Retuschierungen vorgenommen werden
- Fotomustertafel
- Fotoschablone
- Fotoschablone-Kinder
- Hinweise zum Lichtbild (für den Fotografen)
Sofern Familienangehörige in Deutschland leben
- Kopien des Passes/Personalausweises
- ggf. Kopien des Aufenthaltstitel
- Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
desweiteren Nachweise zum angestrebten Studium, zum bisherigen Bildungsweg und der Motivation für ein Studium in Deutschland.
- Zulassungsbescheid zur Annahme zu einem Voll- bzw. Teilzeitstudium mit Angabe des Studienfachs, des Studienbeginns und der Unterrichtssprache
- Alternativ: Annahmebestätigung zu einem Studienkolleg oder einer vergleichbaren Einrichtung mit Angaben zur Art und Dauer des Studienkollegs
Falls keine Zulassung zu einem Studienplatz vorliegt, kommt auch Visum zur Studienplatzsuche gem. § 17 Abs.2 AufenthG in Betracht. Bitte reichen Sie in diesem Fall Nachweise ein, die Ihre Motivation untermauern. Mögliche Nachweise können sein:
- Nachweis der Kontaktaufnahme zu potenziellen Bildungseinrichtungen
- eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Bewerbung für einen Studienplatz („Bewerber-Bestätigung“)
- eine Teilnahmebestätigung für einen Aufnahmetest, zum Beispiel von einem Studienkolleg oder einer vergleichbaren Einrichtung
- eine Vormerkung für einen Studienplatz von einer Hochschule
- „окончательное уведомление“ от Uni-Assist
- zuletzt erreichter schulischer oder universitärer Abschluss (z.B. Abitur, Bachelorabschluss, Diplom) in Form des Abschlusszeugnisses mit Notenverzeichnis
- Arbeitgeberbescheinigung des letzten oder, falls Sie berufstätig sind, des aktuellen Arbeitgebers
- mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit
- lückenlos
Der Lebenslauf kann in Englisch verfasst sein, wenn das Studium in Deutschland auf Englisch absolviert wird
- Selbständig verfasst
- eigenhändig unterschrieben
- Darin sollte auch auf die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen, der gewünschte berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne eingegangen werden.
Das Motivationsschreiben kann in Englisch verfasst sein, wenn das Studium in Deutschland auf Englisch absolviert wird
Sofern nicht von der Hochschule in der Zulassung bestätigt: Nachweis von für das Studium oder die studienvorbereitende Maßnahme erforderlichen Sprachkenntnissen in der Unterrichtssprache (ohne studienvorbereitenden Sprachkurs in der Regel mind. B2 in der Unterrichtssprache) mittels anerkannter Sprachzertifikate (Deutsch: Goethe-Institut, TestDaf, DSH, Telc. Englisch: IELTS, Toefl)
entsprechende Bestätigungen oder Nachweise
Nachweis, daß die Studiengebühren bei einem gebührenpflichtigen Studium für das erste Jahr bereits bezahlt wurden bzw. getragen werden können. Bei einem Studienaufenthalt von unter einem Jahr ist es ausreichend, wenn die Finanzierung für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer nachgewiesen wird.
Nachweise zur Finanzierung:
Der Finanzierungsnachweis kann durch eine der folgenden Möglichkeiten erbracht werden (monatlicher Verfügungsrahmen 992,- € bzw. Jahresbetrag 11.904,- €).
Nachweis über die Einrichtung eines Sperrkontos bei einer deutschen Bank mit dem oben genannten, monatlichen Verfügungsbetrag für die geplante Aufenthaltsdauer.
Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlichen Verfügungsbetrages akzeptiert. Ein Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.
Nachweis durch Stipendienzusage und -urkunde.
Falls das Stipendium weniger als die oben genannte Summe beträgt, muss der Differenzbetrag entsprechend durch eine der anderen Finanzierungsmöglichkeiten nachgewiesen werden.
- gemäß §§66-68 AufenthG
- passend zu Aufenthaltszweck mit Bonität „nachgewiesen“
- aktuell (nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung)
Studienbewerbern ohne Zulassungsbescheid, die ein Visum nach § 17 Abs. 2 AufenthG
beantragen, müssen abweichend mindestens 1.027,- € monatlich (12.324,- € im Jahr) zur
Verfügung stehen.
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz entweder über eine Bestätigung eines deutschen Anbieters oder durch eine Reisekrankenversicherung.
Für studienvorbereitende Maßnahmen, die nicht mit einer Einschreibung verbunden sind (v.a. Sprachkurse, Studienkolleg) ist für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums ausreichender Versicherungsschutz nachzuweisen.
- Die Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit 75,00 Euro.
- Die Gebühr ist bei der Beantragung des Visums in bar in der kirgisischen Nationalwährung Som oder mit Kredit- oder Debitkarte zu zahlen.
- Wieviel die Gebühr nach dem aktuellen Kurs beträgt, können Sie bei der Visastelle erfragen; Zahlungen in Euro oder anderen Währungen werden nicht angenommen.
- Bei Antragstellern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gem. § 50 Abs. 1 S. 1 AufenthV i.V.m. §80 Abs. 3 AufenthG der halbe Gebührensatz, also 37,50 EUR, zu erheben.
Weitere Informationen
Im Rahmen des Visumverfahrens müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland finanzieren können. Eine Möglichkeit dafür ist bei bestimmten Visumkategorien ein Sperrkonto.
Informationen über das deutsche Hochschulsystem und das Studieren in Deutschland, insbesondere auch zu den „International Degree Programmes“, Zulassung zum Studium in Deutschland, Fördermöglichkeiten des DAAD, Sprachprüfungen, Sommerkursen und zum Leben in Deutschland.