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Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG)

07.12.2023 - Artikel

Allgemeine Informationen

Die Blaue Karte EU gemäß § 18g AufenthG richtet sich an qualifizierte Arbeitskräfte und IT-Spezialisten, die in einer ihrer Qualifikation angemessenen Tätigkeit mit einem festgelegten Mindestgehalt beschäftigt werden sollen.

Darunter fallen:

  • Fachkräfte mit einem Bruttogehalt von über 45.300 € im Jahr oder 3.775 € im Monat, die einen als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss oder den Abschluß eines tertiären Bildungsprogrammes nachweisen.
  • Fachkräfte mit einem Bruttogehalt von über 41.041,80 € im Jahr oder 3.420,15 € im Monat, die als Berufseinsteiger Ihren als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss oder tertiären Bildungsabschluss nicht länger als drei Jahre vor Visumsbeantragung erworben haben.
  • Fachkräfte mit einem Bruttogehalt von über 41.041,80 € im Jahr oder 3.420,15 € im Monat, die einen als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss erworben haben und in einem Engpassberuf, z.B. als Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieur, Arzt, IKT-Fachkraft oder Führungskraft, arbeiten. Eine abschließende Auflistung der Berufe finden Sie hier.
  • Spezialisten und Führungskräfte mit einem Bruttogehalt von über 41.041,80 € im Jahr oder 3.420,15 € im Monat, die mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie innerhalb der letzten sieben Jahre vor Visumsbeantragung vorweisen.

Die Erteilung einer Blauen Karte EU setzt voraus, dass das konkrete Arbeitsplatzangebot eine Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten vorsieht.


Antragstellung

Bitte lesen Sie vor Antragstellung ebenso die „Allgemeinen Hinweise zum Visumverfahren und den Unterlagen bei nationalen Visa“.
Alle Unterlagen sind mit deutschsprachiger Übersetzung, alle Originale und Übersetzungen mit jeweils einer Kopie vorzulegen.

Für die Visabeantragung sind erforderlich:

  • vorzulegen mit einer Kopie der Personaldatenseite, vorhandener Visa, Stempel oder Eintragungen
  • noch mindestens 3 Monate nach Ende der geplanten Reise gültig
  • innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt
  • mindestens zwei komplett leere Seiten

Bei anderer als kirgisischer Staatsangehörigkeit ist auch die kirgisische Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Kirgisistan (z.B. Registrierung) vorzulegen.

Ein in deutscher oder englischer Sprache vollständig ausgefülltes Antragsformular.

Sofern Familienangehörige in Deutschland leben

  • Kopien des Passes/Personalausweises
  • ggf. Kopien des Aufenthaltstitel
  • Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate)

Nachweise zur beabsichtigten Beschäftigung

  • unterschriebener Arbeitsvertrag mit Angaben zum Monatsgehalt und den zu leistenden Arbeitsstunden

  • Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“

oder

  • Vorabzustimmung (VAZ) der zuständigen Ausländerbehörde oder der Bundesagentur für Arbeit.

  • Hochschulabschluss (mit Beiblatt) im Original und einer Kopie.
    (bei IT-Spezialisten: nur falls vorhanden)

Nachweise über die Anerkennung des Abschlusses:

oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)

oder bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)

  • Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original und mit einer Kopie

Näheres zum Thema Anerkennung unter: Anerkennung in Deutschland

Bei IT-Spezialisten ist ein Nachweis über 3 Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich innerhalb der letzten 7 Jahre erforderlich

sowie

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz entweder über eine Bestätigung eines deutschen Anbieters oder durch eine Reisekrankenversicherung.


und

  • Die Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit 75,00 Euro.
  • Die Gebühr ist bei der Beantragung des Visums in bar in der kirgisischen Nationalwährung Som oder mit Kredit- oder Debitkarte zu zahlen.
  • Wieviel die Gebühr nach dem aktuellen Kurs beträgt, können Sie bei der Visastelle erfragen; Zahlungen in Euro oder anderen Währungen werden nicht angenommen.
  • Bei Antragstellern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gem. § 50 Abs. 1 S. 1 AufenthV i.V.m. §80 Abs. 3 AufenthG der halbe Gebührensatz, also 37,50 EUR, zu erheben.




Weitere Informationen

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