Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Eheschließung, Ehefähigkeitszeugnis und Beurkundung im deutschen Eheregister

Eheringe

Wedding ring , computer generated image. 3d render., © colourbox

Artikel

Ehefähigkeitszeugnis

Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen. Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt vom Standesamt am derzeitigen bzw. letzten deutschen Wohnsitz.

Wirksamkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe

Grundsätzlich wird eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland als wirksam angesehen, wenn die für die Eheschließung geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Land der Eheschließung eingehalten worden sind. Ein Verfahren für die förmliche Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland gibt es nicht.

Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im deutschen Eheregister

Eine im Ausland geschlossene Ehe kann auf Antrag in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden. Nach Abschluss des Verfahrens kann eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden. Für das Verfahren zuständig ist das Standesamt des Wohnortes eines der Verlobten. Wenn kein Inlandswohnsitz vorliegt, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.


Formulare und weitere Informationen

Internationale Eheschließung In einer Zeit der zunehmenden internationalen Vernetzung rückt die Welt näher zusammen. Im Zuge der Globalisierung durch moderne Transport- und…

Eheschließung im Ausland

nach oben