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Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis für Kirgisistan

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Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt in Kirgisistan von bis zu 60 Tagen kein Visum. Wir weisen darauf hin, daß bei der Einreise auf eine Registrierung und einen Einreisestempel bestanden werden sollte. Ansonsten kann es bei der Ausreise zu Problemen kommen.

Für die Ausstellung oder Verlängerung eines Visums, eine Änderung des Aufenthaltszweckes oder eine Ausreiseerlaubnis wenden Sie sich bitte an die Konsularabteilung des kirgisischen Außenministeriums oder die für Ihren Wohnort zuständige kirgisische Auslandvertretung.

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