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Schengen-Visum - Allgemeine Informationen
- Wer kann einen Antrag bei der deutschen Botschaft in Bischkek stellen?
- Für welche Staaten werden Schengen-Visa ausgestellt?
- Wie und wann können Anträge gestellt werden?
- Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
- Wieviel muss ich für bei der Beantragung des Visums zahlen?
- Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
- Wer trifft die Entscheidung über den Antrag?
- Nach Erhalt des Visums!
- Welche Schengen-Staaten werden durch die deutsche Botschaft in Bischkek vertreten?
- Hinweise zu einzelnen Reisezwecken
Sie wollen sich weniger als 90 Tage pro Halbjahr im Schengen-Raum aufhalten und keine Erwerbstätigkeit ausüben? Dann benötigen Sie ein Schengen-Visum. Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die folgenden Hinweise:
Wer kann einen Antrag bei der deutschen Botschaft in Bischkek stellen?
Antragsteller mit rechtmäßigem Wohnsitz in der Kirgisischen Republik können bei der deutschen Botschaft in Bischkek einen Antrag auf ein Schengen-Visum stellen. Hinweise auf lange Warte- und Bearbeitungszeiten bei der für den rechtmäßigen Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung rechtfertigen nicht eine Antragstellung bei einer unzuständigen Vertretung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Besitz der kirgisischen Staatsangehörigkeit allein kein Recht vermittelt einen Visumantrag bei der deutschen Botschaft in Bischkek einzureichen.
Für welche Staaten werden Schengen-Visa ausgestellt?
In der Regel wird ein Schengen-Visum ausgestellt, welches für alle Schengener Staaten gültig ist.
Wie und wann können Anträge gestellt werden?
Seit Mai 2018 arbeitet die deutsche Botschaft mit dem externen Dienstleister zusammen. Anträge für ein Schengen-Visum können über Visametric gestellt werden. Die Terminvereinbarung erfolgt direkt mit Visametric
Erstreisende müssen bei Antragstellung Ihre Fingerabdrücke abgeben. Daher ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache jedes Antragstellers in der Botschaft notwendig. Haben Sie bereits innerhalb der letzten fünf Jahre einmal bei einer Auslandsvertretung der Schengener Staaten Fingerabdrücke für ein Schengen-Visum abgegeben, ist die persönliche Vorsprache entbehrlich. Anträge können dann durch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht und Ausweiskopie gestellt werden. In Ausnahmefällen kann die persönliche Vorsprache in der Auslandsvertretung dennoch erforderlich sein.
Alle Unterlagen müssen vom Antragsteller, bzw. von einer nachweislich bevollmächtigten Person vorgelegt werden. Bitte sehen Sie von der getrennten Übersendung von Antragsunterlagen direkt an die Botschaft per Post, Fax oder E-Mail ab. Eine Zuordnung findet nicht statt.
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Auf unserer Webseite finden Sie detaillierte Hinweise bzw. Merkblätter für die häufigsten Reisezwecke. Im Allgemeinen reicht die Vorlage der dort aufgeführten Unterlagen aus. Wenn im Einzelfall Fragen bezüglich Reisezweck, Rückkehrwilligkeit und/oder ausreichende finanzielle Mittel anderweitig nicht geklärt werden können, werden wir Sie unter Umständen um Vorlage weiterer Unterlagen bitten oder zu einer persönlichen Vorsprache in die Visastelle einladen. Unschlüssige und/oder unvollständige Angaben zu Reisezweck, Rückkehrwillen und/oder Finanzierung des Aufenthaltes können zur Ablehnung des Antrages führen. Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben führen zwingend zu einer Ablehnung des Antrages und können zu einem Verbot der Einreise nach Deutschland (und damit auch in die anderen Schengen-Staaten) führen.
Bitte beachten Sie: Im Reisepass müssen mindestens zwei Seiten frei sein. Da weder auf der ersten noch auf der letzten Seite im Pass ein Visum angebracht werden kann, zählen diese nicht als solche.
Wieviel muss ich für bei der Beantragung des Visums zahlen?
- Die Gebühr für ein Schengen-Visum beträgt 90,- € (gem. Art. 16 Abs. 1 VK)
- für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren 45,-€ (gem. Art. 16 Abs. 2 VK)
- Kinder bis 6 Jahre sind von der Gebühr befreit
- zu zahlen in kirgisischen Som am Tag der Antragstellung
Die Botschaft weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine Bearbeitungsgebühr handelt, die im Falle einer Ablehnung des Antrags NICHT zurückerstattet wird. Wieviel die Gebühr nach dem aktuellen Kurs beträgt, können Sie bei der Visastelle erfragen; Zahlungen in Euro oder anderen Währungen werden nicht angenommen.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
Die Bearbeitungszeit eines Visumantrags beträgt in der Regel 15 Tage. In Einzelfällen kann die Bearbeitungsdauer länger sein. Es kann weder ein bestimmtes Ausstellungsdatum garantiert, noch etwaige Kosten übernommen werden, die sich aufgrund einer Verzögerung bei der Visumerteilung oder einer Ablehnung ergeben.
Wer trifft die Entscheidung über den Antrag?
Die Mitarbeiter am Schalter in der Botschaft oder bei Visametric entscheiden nicht darüber, ob Sie ein Visum erhalten. Die Entscheidung über Ihren Visumantrag obliegt in jedem Fall entsandten deutschen Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes.
Nach Erhalt des Visums!
Kontrollieren Sie bitte die Daten des Visums sofort nach Erhalt. Stimmen die Daten der Geltungsdauer (Gültigkeitszeitraum), der Nutzungsdauer (Aufenthaltstage) und die Anzahl der Einreisen? Die Botschaft kann nicht haftbar gemacht werden in Fällen, in denen unvollständige oder falsche Daten im Visum zu einer Reiseverzögerung führen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihnen die Einreise in einen Schengen-Staat trotz gültigem Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzkontrollstellen entsprechende Erkenntnisse ergeben. Bei der Einreise müssen Sie die Unterlagen zum Reisezweck (z.B. Original der Einladung bzw. Verpflichtungserklärung), zur Finanzierung von Reise und Aufenthalt (z.B. Verpflichtungserklärung, Bargeld, Kreditkarte) sowie die Krankenversicherung mit sich führen, damit die Einreisevoraussetzungen erneut überprüft werden können.
Welche Schengen-Staaten werden durch die deutsche Botschaft in Bischkek vertreten?
Die deutsche Botschaft in Bischkek kann derzeit Visa für Aufenthalte mit einer Dauer von maximal 90 Tagen in 180 Tagen in Vertretung für folgende Schengener Vertragsstaaten erteilen:
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Hinweise zu einzelnen Reisezwecken
Allgemeines Bitte lesen Sie sich vor Antragstellung die „Allgemeinen Hinweise zum Visumverfahren“ auf unserer Website durch. Alle Unterlagen sind mit deutsch- oder englischsprachiger Übersetzung…
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