Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum zum Praktikum (§16e AufenthG, §16a AufenthG i.V.m. §15 BeschV)

Artikel

Zum Absolvieren eines Praktikums kann ein Visum nach § 16e AufenthG oder nach § 16a AufenthG iVm. § 15 BeschV beantragt werden.

Es sind verschiedene Praktika möglich:

  1. Studienbezogenes Praktikum EU mit einer Dauer von bis zu 6 Monaten nach § 16e AufenthG.
  2. Studienfachbezogenes Praktikum mit einer Dauer von bis zu einem Jahr während eines Studiums an einer ausländischen Hochschule nach dem vierten Semester nach § 16a AufenthG i.V.m. § 15 Nr.6 BeschV
  3. Praktikum für betriebliche Weiterbildungen von Personen, die bereits über eine abgeschlossene Berufs- oder Hochschulausbildung verfügen (siehe Visum zur Berufsausbildung und betrieblichen Weiterbildung)
  4. Praktikum im Rahmen eines von der Europäischen Union oder der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit finanziell geförderten Programms.
  5. Praktikum mit einer Dauer von bis zu einem Jahr im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms an Studierende oder Absolventen ausländischer Hochschulen.
  6. Praktikum für Fach- und Führungskräfte, die ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln Deutschlands, der EU oder internationaler Organisationen erhalten.

Für die Visabeantragung sind erforderlich:

  • vorzulegen mit einer Kopie der Personaldatenseite, vorhandener Visa, Stempel oder Eintragungen
  • noch mindestens 3 Monate nach Ende der geplanten Reise gültig
  • innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt
  • mindestens zwei komplett leere Seiten

Bei anderer als kirgisischer Staatsangehörigkeit ist auch die kirgisische Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Kirgisistan (z.B. Registrierung) vorzulegen.

Ein in deutscher oder englischer Sprache vollständig ausgefülltes Antragsformular.

Sofern Familienangehörige in Deutschland leben

  • Kopien des Passes/Personalausweises
  • ggf. Kopien des Aufenthaltstitel
  • Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate)

Nachweise zum angestrebten Praktikum

  • Selbständig verfasst
  • eigenhändig unterschrieben
  • Darin sollte auch auf die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen, der gewünschte berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne eingegangen werden.

  • mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit
  • lückenlos

Vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschriebener Praktikumsvertrag auf Deutsch mit Angaben zum Arbeitgeber, zum Zeitraum der Beschäftigung, zur Vergütung und wöchentlichen Arbeitszeit in Stunden sowie zur Tätigkeitsbeschreibung.

Auflistung studienfachbezogener Kenntnisse in den unterschiedlichen Ausbildungsabschnitten und Nennung des oder der betrieblichen Praktikumsbetreuer/in. Eine Vorlage kann von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt werden

in Form eines Mietvertrages und/oder Zusicherung des Arbeitgebers, dass entsprechender Wohnraum zur Verfügung gestellt wird

ggf. Auszug aus der Studienordnung als Nachweis, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt

Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ODER den folgenden vom Arbeitgeber ausgefüllten und unterschriebenen Erklärungsvordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (nicht notwendig für studienfachbezogene Praktika nach §16a AufenthG i.V.m. § 15 Nr.6 BeschV)

Studienfachbezogenes Praktikum

Bei dem studienfachbezogenen Praktikum nach §16a AufenthG i.V.m. § 15 Nr.6 BeschV müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit im Original
  • Studienbescheinigung mit Studienbuch als Nachweis, dass bereits 4 fachbezogene Semester absolviert wurden
  • Nachweis der Vergleichbarkeit der Hochschule
    - Auszug aus der Datenbank Anabin, in welchem Ihre Hochschule mit H+ bewertet ist
    - Alternativ Bescheid der ZAB

Studienbezogenes Praktikum EU

Bei dem studienbezogenen Praktikum EU gem. § 16e AufenthG müssen Sie folgende zusätzliche Voraussetzungen erfüllen und nachweisen:

  • Sie befinden sich im Studium im Ausland oder haben Ihr Studium nicht länger als zwei Jahre vor der Visumantragstellung erfolgreich abgeschlossen.
  • Das Praktikum muss fachlich Ihrem Studium entsprechen.
  • Ihr Praktikumsvertrag mit der aufnehmenden Einrichtung enthält:
    • Beschreibung des Programms für das Praktikum einschließlich des Bildungsziels oder der Lernkomponenten,
    • Angabe der Dauer des Praktikums,
    • Bedingungen der Tätigkeit und der Betreuung des Praktikanten,
    • Arbeitszeiten des Praktikanten und
    • Rechtsverhältnis zwischen dem Praktikanten und der aufnehmenden Einrichtung.
  • Der Praktikumsbetrieb hat eine Verpflichtungserklärung zur Übernahme Ihrer Lebenshaltungs- und Ausreisekosten abgegeben, die bei öffentlichen Stellen anfallen können. Diese gilt für bis zu sechs Monate nach Beendigung des Praktikums.

Finanzierung

  • Mit Ausnahme von Pflichtpraktika unterliegen Praktika bei längerfristigen Aufenthalten über 90 Tagen den aktuellen Bestimmungen des Mindestlohngesetzes. Für das Jahr 2025 beträgt der derzeitige Mindestlohn 12,82€/Stunde.
  • Bei einem Pflichtpraktikum muss eine monatliche Vergütung von 992 € brutto/Monat nachgewiesen werden.

Krankenversicherung

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz entweder über eine Bestätigung eines deutschen Anbieters oder durch eine Reisekrankenversicherung.


Gebühren

  • Die Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit 75,00 Euro.
  • Die Gebühr ist bei der Beantragung des Visums in bar in der kirgisischen Nationalwährung Som oder mit Kredit- oder Debitkarte zu zahlen.
  • Wieviel die Gebühr nach dem aktuellen Kurs beträgt, können Sie bei der Visastelle erfragen; Zahlungen in Euro oder anderen Währungen werden nicht angenommen.
  • Bei Antragstellern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gem. § 50 Abs. 1 S. 1 AufenthV i.V.m. §80 Abs. 3 AufenthG der halbe Gebührensatz, also 37,50 EUR, zu erheben.

Verwandte Inhalte

nach oben