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Sprachkurs und Schulbesuch

25.01.2022 - Artikel

Für die Teilnahme an einem Sprachkurs oder zum Zweck eines Schulbesuches kann Ihnen ein Visum nach § 16f AufenthG erteilt werden.

Zudem ist die Erteilung eines Visums zum Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses gem. § 16b Abs.5 Nr.2 AufenthG möglich. Nach Abschluss eines solchen Sprachkurses kann ein Studium in Deutschland aufgenommen werden.

Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung vorgelegt werden:

  • vorzulegen mit einer Kopie der Personaldatenseite, vorhandener Visa, Stempel oder Eintragungen
  • noch mindestens 3 Monate nach Ende der geplanten Reise gültig
  • innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt
  • mindestens zwei komplett leere Seiten

Bei anderer als kirgisischer Staatsangehörigkeit ist auch die kirgisische Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Kirgisistan (z.B. Registrierung) vorzulegen.

Ein in deutscher oder englischer Sprache vollständig ausgefülltes Antragsformular.

Sofern Familienangehörige in Deutschland leben

  • Kopien des Passes/Personalausweises
  • ggf. Kopien des Aufenthaltstitel
  • Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate)

Nachweise zum angestrebten Sprachkurs bzw. Schulbesuch,

  • selbständig verfasst
  • eigenhändig unterschrieben
  • darin sollte auch auf die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen, der gewünschte berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne eingegangen werden.

  • mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit
  • lückenlos

  • Bei Sprachkurs: Bestätigung einer Sprachschule in Deutschland für einen Deutsch-Intensivkurs (mindestens 18 Stunden pro Woche, keine Wochenend- oder Abendkurse)
  • Bei Schulbesuch: Anmeldebestätigung mit Hinweis auf die Unterrichtssprache

  • Sofern vorhanden: anerkannte Deutschzertifikate, welche an einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe-Institut, ÖSD, telc, Test DaF, ECL) erworben wurden, im Original mit einer Kopie. Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein.
  • Bitte beachten Sie: Grundkenntnisse der deutschen Sprache können bereits zumutbar außerhalb von Deutschland erworben werden. Sollten Sie die Teilnahme eines Sprachkurses anstreben und keinen Nachweis von Vorkenntnissen der deutschen Sprache erbringen, kommt eine Ablehnung des Visumantrags wegen Zweifeln am Aufenthaltszweck in Betracht.

  • Soweit vorhanden: Nachweise über Schulabschluss und/oder weitere akademische Abschlüsse im Original mit einer Kopie
  • Sofern ein studienvorbereitender Sprachkurs absolviert werden soll, muss die deutsche Hochschulzugangsberechtigung vorliegen oder noch durch den Besuch eines Studienkollegs erworben werden können. Hier ist daher mindestens die Vorlage eines Attestats (11 Schuljahre) notwendig.

Finanzierung

Bei Schulbesuch: Nachweis von mindestens 934€ pro Monat des beabsichtigten Aufenthalts.

Bei studienvorbereitendem Sprachkurs: Nachweis von mindestens 992€ pro Monat des beabsichtigten Aufenthalts

Bei sonstigem Sprachkurs: Nachweis von mindestens 1027€ pro Monat des beabsichtigten Aufenthalts

Nachweis über die Einrichtung eines Sperrkontos bei einer deutschen Bank mit dem oben genannten, monatlichen Verfügungsbetrag für die geplante Aufenthaltsdauer.

Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlichen Verfügungsbetrages akzeptiert. Ein Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.

Erläuterung „Sperrkonto“


Nachweis durch Stipendienzusage und -urkunde.

Falls das Stipendium weniger als die oben genannte Summe beträgt, muss der Differenzbetrag entsprechend durch eine der anderen Finanzierungsmöglichkeiten nachgewiesen werden.

  • gemäß §§66-68 AufenthG
  • passend zu Aufenthaltszweck mit Bonität „nachgewiesen“
  • aktuell (nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung)

Krankenversicherung

Für studienvorbereitende Maßnahmen, die nicht mit einer Einschreibung verbunden sind (v.a. Sprachkurse, Studienkolleg) ist für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums ausreichender Versicherungsschutz nachzuweisen.

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz entweder über eine Bestätigung eines deutschen Anbieters oder durch eine Reisekrankenversicherung.


Gebühren

  • Die Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit 75,00 Euro.
  • Die Gebühr ist bei der Beantragung des Visums in bar in der kirgisischen Nationalwährung Som oder mit Kredit- oder Debitkarte zu zahlen.
  • Wieviel die Gebühr nach dem aktuellen Kurs beträgt, können Sie bei der Visastelle erfragen; Zahlungen in Euro oder anderen Währungen werden nicht angenommen.
  • Bei Antragstellern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gem. § 50 Abs. 1 S. 1 AufenthV i.V.m. §80 Abs. 3 AufenthG der halbe Gebührensatz, also 37,50 EUR, zu erheben.


Weitere Informationen

Im Rahmen des Visumverfahrens müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland finanzieren können. Eine Möglichkeit dafür ist bei bestimmten Visumkategorien ein Sperrkonto.

Einrichtung eines Sperrkontos

Informationen über das deutsche Hochschulsystem und das Studieren in Deutschland, insbesondere auch zu den „International Degree Programmes“, Zulassung zum Studium in Deutschland, Fördermöglichkeiten des DAAD, Sprachprüfungen, Sommerkursen und zum Leben in Deutschland.

Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD)

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