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Visum zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (§ 20 AufenthG)

07.12.2023 - Artikel

Allgemeine Informationen

Das Visum zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht interessierten ausländischen Fachkräften mit in Deutschland anerkannter Berufsausbildung oder Hochschulausbildung, für maximal sechs Monate nach Deutschland zu kommen, um einen Arbeitsplatz zu finden, zu dessen Ausübung ihre Qualifikation sie befähigt. Finden Sie innerhalb eines halben Jahres einen Arbeitgeber, müssen Sie nicht wieder ausreisen, sondern können den erforderlichen Aufenthaltstitel bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.

Während des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche ist eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet, mit Ausnahme von Probebeschäftigungen bis zu 10 Stunden pro Woche.

Antragstellung

  • vorzulegen mit einer Kopie der Personaldatenseite, vorhandener Visa, Stempel oder Eintragungen
  • noch mindestens 3 Monate nach Ende der geplanten Reise gültig
  • innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt
  • mindestens zwei komplett leere Seiten

Bei anderer als kirgisischer Staatsangehörigkeit ist auch die kirgisische Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Kirgisistan (z.B. Registrierung) vorzulegen.

Ein in deutscher oder englischer Sprache vollständig ausgefülltes Antragsformular.

Sofern Familienangehörige in Deutschland leben

  • Kopien des Passes/Personalausweises
  • ggf. Kopien des Aufenthaltstitel
  • Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate)

Für die Arbeitsplatzsuche

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Hochschulabschluss (mit Beiblatt) oder Ausbildungsabschluss

Bei Fachkräften mit Berufsausbildung:

  • Bescheid über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung: Schriftlicher Anerkennungsbescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle aus Deutschland.

Bei Fachkräften mit akademischer Ausbildung:

  • Ausdruck aus der anabin Datenbank zum Abschluss und zur Hochschule

oder falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist:

  • Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) i

Bei Fachkräfte in reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure (vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)

  • Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original mit einer Kopie

Näheres zum Thema Anerkennung unter: www.anerkennung-in-deutschland.de

Es muss erkennbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen und welche Unterkunft Sie nutzen werden.

Für Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung:
Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 anhand eines anerkannten, ALTE zertifizierten Sprachdiploms (z.B. Goethe-Institut, TELC GmbH, ÖSD, TestDaF, DSD Sprachdiplom); nicht älter als 2 Jahre

Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang

Nachweis der Finanzierung

mindestens 1027€ pro Monat des beabsichtigten Aufenthalts

Nachweis über die Einrichtung eines Sperrkontos bei einer deutschen Bank mit dem oben genannten, monatlichen Verfügungsbetrag für die geplante Aufenthaltsdauer.

Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlichen Verfügungsbetrages akzeptiert. Ein Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.

​​​​​​​Erläuterung „Sperrkonto“


Nachweis durch Stipendienzusage und -urkunde.

Falls das Stipendium weniger als die oben genannte Summe beträgt, muss der Differenzbetrag entsprechend durch eine der anderen Finanzierungsmöglichkeiten nachgewiesen werden.

  • gemäß §§66-68 AufenthG
  • passend zu Aufenthaltszweck
    (bei Aufenthaltszweck „Studium“ mit Bonität „nachgewiesen“)
  • aktuell (nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung)

sowie

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz entweder über eine Bestätigung eines deutschen Anbieters oder durch eine Reisekrankenversicherung.


und

  • Die Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit 75,00 Euro.
  • Die Gebühr ist bei der Beantragung des Visums in bar in der kirgisischen Nationalwährung Som oder mit Kredit- oder Debitkarte zu zahlen.
  • Wieviel die Gebühr nach dem aktuellen Kurs beträgt, können Sie bei der Visastelle erfragen; Zahlungen in Euro oder anderen Währungen werden nicht angenommen.



Weitere Informationen

Das offizielle Onlineportal für qualifizierte Arbeitskräfte, Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in Deutschland leben und arbeiten möchten.

Alles auf einen Blick: Arbeit, Ausbildung und Studium in Deutschland

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