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Visum zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (§ 20 AufenthG)
Allgemeine Informationen
Das Visum zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht interessierten ausländischen Fachkräften mit in Deutschland anerkannter Berufsausbildung oder Hochschulausbildung, für maximal sechs Monate nach Deutschland zu kommen, um einen Arbeitsplatz zu finden, zu dessen Ausübung ihre Qualifikation sie befähigt. Finden Sie innerhalb eines halben Jahres einen Arbeitgeber, müssen Sie nicht wieder ausreisen, sondern können den erforderlichen Aufenthaltstitel bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.
Während des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche ist eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet, mit Ausnahme von Probebeschäftigungen bis zu 10 Stunden pro Woche.
Antragstellung
- vorzulegen mit einer Kopie der Personaldatenseite, vorhandener Visa, Stempel oder Eintragungen
- noch mindestens 3 Monate nach Ende der geplanten Reise gültig
- innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt
- mindestens zwei komplett leere Seiten
Bei anderer als kirgisischer Staatsangehörigkeit ist auch die kirgisische Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Kirgisistan (z.B. Registrierung) vorzulegen.
Ein in deutscher oder englischer Sprache vollständig ausgefülltes Antragsformular.
- Größe 3,5 x 4,5 cm
- es dürfen keine Bearbeitungen oder Retuschierungen vorgenommen werden
- Fotomustertafel
- Fotoschablone
- Fotoschablone-Kinder
- Hinweise zum Lichtbild (für den Fotografen)
Sofern Familienangehörige in Deutschland leben
- Kopien des Passes/Personalausweises
- ggf. Kopien des Aufenthaltstitel
- Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
Für die Arbeitsplatzsuche
Hochschulabschluss (mit Beiblatt) oder Ausbildungsabschluss
Bei Fachkräften mit Berufsausbildung:
- Bescheid über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung: Schriftlicher Anerkennungsbescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle aus Deutschland.
Bei Fachkräften mit akademischer Ausbildung:
- Ausdruck aus der anabin Datenbank zum Abschluss und zur Hochschule
oder falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist:
- Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) i
Bei Fachkräfte in reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure (vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)
- Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original mit einer Kopie
Näheres zum Thema Anerkennung unter: www.anerkennung-in-deutschland.de
Es muss erkennbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen und welche Unterkunft Sie nutzen werden.
Für Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung:
Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 anhand eines anerkannten, ALTE zertifizierten Sprachdiploms (z.B. Goethe-Institut, TELC GmbH, ÖSD, TestDaF, DSD Sprachdiplom); nicht älter als 2 Jahre
Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang
Nachweis der Finanzierung
mindestens 1027€ pro Monat des beabsichtigten Aufenthalts
Nachweis über die Einrichtung eines Sperrkontos bei einer deutschen Bank mit dem oben genannten, monatlichen Verfügungsbetrag für die geplante Aufenthaltsdauer.
Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlichen Verfügungsbetrages akzeptiert. Ein Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.
Erläuterung „Sperrkonto“
Nachweis durch Stipendienzusage und -urkunde.
Falls das Stipendium weniger als die oben genannte Summe beträgt, muss der Differenzbetrag entsprechend durch eine der anderen Finanzierungsmöglichkeiten nachgewiesen werden.
- gemäß §§66-68 AufenthG
- passend zu Aufenthaltszweck
(bei Aufenthaltszweck „Studium“ mit Bonität „nachgewiesen“) - aktuell (nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung)
sowie
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz entweder über eine Bestätigung eines deutschen Anbieters oder durch eine Reisekrankenversicherung.
und
- Die Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit 75,00 Euro.
- Die Gebühr ist bei der Beantragung des Visums in bar in der kirgisischen Nationalwährung Som oder mit Kredit- oder Debitkarte zu zahlen.
- Wieviel die Gebühr nach dem aktuellen Kurs beträgt, können Sie bei der Visastelle erfragen; Zahlungen in Euro oder anderen Währungen werden nicht angenommen.
Weitere Informationen
Hier finden Sie das Formular zur Beantragung eines nationalen Visums (über 90 Tage).
Nutzen Sie bitte das elektronische Formular (VIDEX) und bringen Sie es ausgedruckt zur Antragstellung mit.
Dies erleichtert uns die Datenerfassung am Schalter.
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Antragsformular nationales Visum für Deutschland (Aufenthalt über 3 Monate) - Deutsch-RussischPDF / 965 KB / barrierefrei
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Antragsformular nationales Visum für Deutschland (Aufenthalt über 3 Monate) - Deutsch-EnglischPDF / 1 MB / barrierefrei / 25.04.2024
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Hinweise zum Lichtbild (für den Fotografen)PDF / 187 KB / barrierefrei
Das offizielle Onlineportal für qualifizierte Arbeitskräfte, Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in Deutschland leben und arbeiten möchten.
Alles auf einen Blick: Arbeit, Ausbildung und Studium in Deutschland