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Visum zur Familienzusammenführung
Bitte lesen Sie vor Antragstellung ebenso die „Allgemeinen Hinweise zum Visumverfahren und den Unterlagen bei nationalen Visa“.
Alle Unterlagen sind mit deutschsprachiger Übersetzung, alle Originale und Übersetzungen mit jeweils zwei Kopien vorzulegen.
Antragstellung
- vorzulegen mit einer Kopie der Personaldatenseite, vorhandener Visa, Stempel oder Eintragungen
- noch mindestens 3 Monate nach Ende der geplanten Reise gültig
- innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt
- mindestens zwei komplett leere Seiten
Bei anderer als kirgisischer Staatsangehörigkeit ist auch die kirgisische Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Kirgisistan (z.B. Registrierung) vorzulegen.
Ein in deutscher oder englischer Sprache vollständig ausgefülltes Antragsformular.
- Größe 3,5 x 4,5 cm
- es dürfen keine Bearbeitungen oder Retuschierungen vorgenommen werden
- Fotomustertafel
- Fotoschablone
- Fotoschablone-Kinder
- Hinweise zum Lichtbild (für den Fotografen)
Sofern Familienangehörige in Deutschland leben
- Kopien des Passes/Personalausweises
- ggf. Kopien des Aufenthaltstitel
- Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
und je nach Art der Familienzusammenführung die folgenden Dokumente
Eheschließung in Deutschland
- Schriftliche Bestätigung eines deutschen Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung. Die Bestätigung muss den voraussichtlichen Termin der Eheschließung, sowie die Dauer der Gültigkeit der Urkunde enthalten.
- Die Überprüfung der der notwendigen Unterlagen in Deutschland muss bereits abgeschlossen sein.
- im Original
- formlose und eigenhändig unterschriebene Erklärung des in Deutschland lebenden Partners, dass beabsichtigt wird, die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen und alle bis zur Eheschließung entstehenden Kosten gem. §§ 66-68 AufenthG übernommen werden.
- mindestens Kompetenzstufe A1 des vom Europarat erarbeiteten „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“.
- Nachweis durch Vorlage eines anerkannten Zertifikats z.B. Goethe-Institut, TELC GmbH, ÖSD, TestDaF, DSD Sprachdiplom,
- nicht älter als ein Jahr
Nähere Informationen diesbezüglich entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug“
Eine Reisekrankenversicherung für den Zeitraum bis zur Eheschließung (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) ist bei Visumabholung vorzulegen.
- Konsulargebühr 75,- Euro,
- zu zahlen in bar in der Nationalwährung Som am Tag der Antragstellung.
Die Botschaft weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine Bearbeitungsgebühr handelt, die im Falle einer Ablehnung des Antrags NICHT zurückerstattet wird.
Ehegattennachzug
- je nach ausstellendem Staat ggf. mit Apostille oder Legalisation
- ggf. Scheidungs- bzw. Sterbeurkunde eines früheren Ehegatten des Antragstellenden
- im Original
- formlose und eigenhändig unterschriebene Erklärung des in Deutschland lebenden Partners, dass beabsichtigt wird, die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen
- mindestens Kompetenzstufe A1 des vom Europarat erarbeiteten „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“.
- Nachweis durch Vorlage eines anerkannten Zertifikats z.B. Goethe-Institut, TELC GmbH, ÖSD, TestDaF, DSD Sprachdiplom,
- nicht älter als ein Jahr
Nähere Informationen diesbezüglich entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug“
- Nur erforderlich, wenn der in Deutschland lebende Ehepartner keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
- durch förmliche Verpflichtungserklärung gem. §66-68 AufenthG oder Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate
- vorzulegen im Original
Nachzug zum deutschen Kind
- je nach ausstellendem Staat ggf. mit Apostille oder Legalisation
- Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises oder
- Vorlage einer Kopie des deutschen Reisepasses
- der nachziehende Elternteil muss ein Sorgerecht für das deutsche Kind haben (Eintragung in der Geburtsurkunde bzw. Sorgerechtsentscheidung
- Ggf. Passkopie und Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate, des anderen Sorgeberechtigten, falls das Kind noch nicht in Deutschland lebt
- als Nachweis über den Wohnort
- nicht älter als 6 Monate
Minderjährige
- noch mindestens 3 Monate nach Ende der geplanten Reise gültig
- innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt
- mindestens zwei komplett leere Seiten
von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben
- je nach ausstellendem Staat ggf. mit Apostille oder Legalisation
- Ggf. eine Sorgerechtsentscheidung bei Alleinsorge, wenn z.B. das Sorgerecht entzogen wurde
- Ggf. Sterbeurkunde, wenn ein Elternteil gestorben ist
- sowohl die Sorgeberechtigten als auch das Kind müssen genau bezeichnet werden (Vorname, Name, Geburtsdatum)
- die Sorgeberechtigten stimmen einer dauerhaften Übersiedlung bzw. eines zeitlich befristeten Aufenthaltes ihres Kindes nach Deutschland zu
- einer Adoption oder Aufenthaltsverlängerung wird nicht zugestimmt
- das Kind soll entweder alleine oder mit einer Betreuungsperson (Name ist anzugeben) reisen (Sofern die Betreuungsperson nicht zur gleichen Zeit ihr Visum beantragt, ist eine Kopie der Datenseite ihres Auslandspasses und des gültigen Visums beizufügen)
Familienzusammenführung mit sonstigen Familienangehörigen (§ 36 AufenthG)
- durch geeignete Personenstandurkunden wie Geburts- und Heiratsurkunden (je nach ausstellendem Staat ggf. mit Apostille oder Legalisation)
mit Begründung, warum der Antragsteller nach Deutschland umsiedeln muss und worin die außergewöhnliche Härte begründet ist.
- als Nachweise für die außergewöhnliche Härte
- mit Angabe der Symptome und deren Schwere
- ggf. muss eine Untersuchung durch die Kooperationsärztin erfolgen
nicht älter als 6 Monate
Nachweis ausreichender Mittel für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung im Basistarif
Alle fremdsprachigen Dokumente und Bescheinigungen sind ins Deutsche zu übersetzen. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen, können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Soweit die persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums vorliegen, werden die Antragsunterlagen an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland übersandt, deren Zustimmung zur Visaerteilung erforderlich ist. Deshalb ist es notwendig, dass Sie in Ihrem Antrag die vollständige Anschrift des beabsichtigten Aufenthaltsortes angeben.
Die Botschaft weist darauf hin, dass mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 4 - 8 Wochen zu rechnen ist.
Diese Informationen werden ständig aktualisiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden ohne Gewähr veröffentlicht.