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Schengen-Visum - für die Aufnahme einer Ferienbeschäftigung

Artikel

Allgemeines

Bitte lesen Sie sich vor Antragstellung die „Allgemeinen Hinweise zum Visumverfahren“ durch.

  • Alle Unterlagen sind mit deutsch- oder englischsprachiger Übersetzung einzureichen.
  • Originale sind jeweils mit einer Kopie vorzulegen.

Für die Antragstellung werden benötigt:

  • noch mindestens 3 Monate nach Ende der geplanten Reise gültig
  • innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt
  • mindestens zwei komplett leere Seiten



nur für Antragsteller, die nicht die kirgisische Staatsangehörigkeit besitzen



  • Mindestdeckungssumme: 30.000,- € (ohne Eigenanteil im Versicherungsfall)
  • gültig für das gesamte Schengen-Gebiet
  • gültig für die gesamte Aufenthaltsdauer
  • muss die Kosten für den etwaigen Rücktransport im Krankheitsfall oder im Falle des Todes, die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme im Krankenhaus abdecken
  • die Versicherungsbedingungen dürfen keine Auflagen enthalten, die die erforderliche Deckung beschränken oder ausschließen könnten

  • Die Gebühr für ein Schengen-Visum beträgt 90,- € (gem. Art. 16 Abs. 1 VK)
  • für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren 45,-€ (gem. Art. 16 Abs. 2 VK)
  • Kinder bis 6 Jahre sind von der Gebühr befreit
  • zu zahlen in kirgisischen Som am Tag der Antragstellung

Die Botschaft weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine Bearbeitungsgebühr handelt, die im Falle einer Ablehnung des Antrags NICHT zurückerstattet wird. Wieviel die Gebühr nach dem aktuellen Kurs beträgt, können Sie bei der Visastelle erfragen; Zahlungen in Euro oder anderen Währungen werden nicht angenommen.

Nachweise zum Reisezweck und zur Finanzierung

nur im Original - Einvernehmen als Fax, pdf-Datei oder Email werden nicht akzeptiert.

mit Angaben zum Arbeitgeber, Tätigkeitsbezeichnung, Beschäftigungsart, Brutto-Entgelt (Mindestlohn 12,41 €/Stunde!) und Zeitraum des Anstellungsverhältnisses

  • Immatrikulationsbescheinigung einschließlich einem Nachweis über die Semesterferien
  • Ausdruck des Anabin-Eintrages zur Hochschule

Kontoauszug mit ausreichenden Mitteln für den Lebensunterhalt für mind. einen Monat

Mietvertrag oder Bestätigung über die Bereitstellung der Unterkunft

Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde, Geburtsurkunde(n) der Kinder
(Nicht erforderlich, wenn Sie in den letzten 2 Jahren bereits Visa von der deutschen Botschaft in Bischkek erhalten haben)

mit Ein- und Ausreisestempeln (soweit vorhanden)


Bitte beachten Sie, dass weitere Unterlagen angefordert werden können, sofern diese zur Prüfung des Antrags erforderlich sind. Die Vorlage der o.g. Unterlagen bedeutet nicht, dass automatisch ein Visum erteilt wird.

Die Botschaft arbeitet mit keinem Reisebüro und keiner Vermittlungsagentur in Kirgisistan zusammen. Die Erfolgsaussichten Ihres Antrags verbessern sich nicht durch Einschaltung eines Reisebüros! Ausschließlich das aus Deutschland stammende konsularische Personal entscheidet über Ihren Antrag. Glaubwürdige Auskünfte zu Visafragen erhalten Sie kostenlos per Email oder durch Anruf in der Visastelle. Merkblätter und Antragsformulare erhalten Sie kostenlos in der Visastelle oder auf der Internetseite der Botschaft.

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