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Schengen-Visum - für Besuchsreisen zu Familienangehörigen, Freunden und Bekannten
Allgemeines
Bitte lesen Sie sich vor Antragstellung die „Allgemeinen Hinweise zum Visumverfahren“ durch.
- Alle Unterlagen sind mit deutsch- oder englischsprachiger Übersetzung einzureichen.
- Originale sind jeweils mit einer Kopie vorzulegen.
Für die Antragstellung werden benötigt:
- noch mindestens 3 Monate nach Ende der geplanten Reise gültig
- innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt
- mindestens zwei komplett leere Seiten
nur für Antragsteller, die nicht die kirgisische Staatsangehörigkeit besitzen
- vom Antragsteller eigenhändig unterschrieben
- Antragsformulare zum elektronischen Ausfüllen und Ausdrucken finden Sie kostenfrei auf videx.diplo.de
- Formulare_zum Ausdrucken und weitere Informationen
- Größe 3,5 x 4,5 cm
- es dürfen keine Bearbeitungen oder Retuschierungen vorgenommen werden
- Fotomustertafel
- Fotoschablone
- Fotoschablone-Kinder
- Mindestdeckungssumme: 30.000,- € (ohne Eigenanteil im Versicherungsfall)
- gültig für das gesamte Schengen-Gebiet
- gültig für die gesamte Aufenthaltsdauer
- muss die Kosten für den etwaigen Rücktransport im Krankheitsfall oder im Falle des Todes, die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme im Krankenhaus abdecken
- die Versicherungsbedingungen dürfen keine Auflagen enthalten, die die erforderliche Deckung beschränken oder ausschließen könnten
- Die Gebühr für ein Schengen-Visum beträgt 90,- € (gem. Art. 16 Abs. 1 VK)
- für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren 45,-€ (gem. Art. 16 Abs. 2 VK)
- Kinder bis 6 Jahre sind von der Gebühr befreit
- zu zahlen in kirgisischen Som am Tag der Antragstellung
Die Botschaft weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine Bearbeitungsgebühr handelt, die im Falle einer Ablehnung des Antrags NICHT zurückerstattet wird. Wieviel die Gebühr nach dem aktuellen Kurs beträgt, können Sie bei der Visastelle erfragen; Zahlungen in Euro oder anderen Währungen werden nicht angenommen.
Nachweise zum Reisezweck und zur Finanzierung
Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 des deutschen Aufenthaltsgesetzes
- ausgestellt von der zuständigen deutschen Ausländerbehörde
- mit Angabe der Bonität
- nicht älter als 6 Monate im Zeitpunkt der Antragstellung
- im amtlichen Original und einer Kopie
ODER
Nachweis eigener Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes durch aktuelle Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge (mit Kontobewegungen der mindestens letzten 3 Monate)
Für private Besuchsreisen in einen der anderen Schengen-Staaten: Einladung beziehungsweise formelle Einladung oder Verpflichtungserklärung des jeweiligen Schengen-Staates mit notariell beglaubigter Unterschrift
Passkopie, ggf. Aufenthaltstitel des Einladers und bei Besuchsreisen zu Familienangehörigen Verwandtschaftsnachweis zum Einlader durch Kopien der Geburts-/ Heiratsurkunden aller Beteiligten
- z.B. eine Einladung des Gastgebers, wenn keine Verpflichtungserklärung abgegeben wurde
- z.B. Einladung zu einer Feier, bzw. Anmeldung zur Eheschließung bei Hochzeitsgästen
- Mutterpass/Geburtsurkunde des Kindes bei Neugeburt
- ein Einladungsvordruck ist kostenlos auf unserer Webseite erhältlich
Für private Besuchsreisen in einen der anderen Schengen-Staaten:
- Einladung beziehungsweise formelle Einladung oder Verpflichtungserklärung des jeweiligen Schengen-Staates mit notariell beglaubigter Unterschrift
Unterlagen zur beruflichen, wirtschaftlichen und familiären Verwurzelung in Kirgisistan
- Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde, Geburtsurkunde(n) der Kinder
- Gültiger Reisepass des Ehegatten im Original mit einer Kopie der Personaldatenseite
Arbeitsbescheinigung mit
- Angabe des Beginns des Arbeitsverhältnisses
- Gehaltsnachweis der letzten drei Monate
- vollständigen und aktuellen Kontaktdaten des Arbeitgebers
Nachweise über Registrierung der Firma
- durch Registrierung / aktuelles Patent
- ggf. Geschäftsordnung der Firma
Studienbescheinigung mit Unterrichtsbefreiung im Original auf offiziellem Vordruck mit Briefkopf und Siegel der Universität/Schule
Rentenbuch
Minderjährige
- noch mindestens 3 Monate nach Ende der geplanten Reise gültig
- innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt
- mindestens zwei komplett leere Seiten
von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben
- Ggf. eine Sorgerechtsentscheidung bei Alleinsorge, wenn z.B. das Sorgerecht entzogen wurde
- Ggf. Sterbeurkunde, wenn ein Elternteil gestorben ist
- sowohl die Sorgeberechtigten als auch das Kind müssen genau bezeichnet werden (Vorname, Name, Geburtsdatum)
- die Sorgeberechtigten stimmen einer zeitlich befristeten Reise ihres Kindes nach Deutschland und in andere Schengen-Staaten zu
- einer Adoption oder Aufenthaltsverlängerung wird nicht zugestimmt
- das Kind soll entweder alleine oder mit einer Betreuungsperson (Name ist anzugeben) reisen (Sofern die Betreuungsperson nicht zur gleichen Zeit ihr Visum beantragt, ist eine Kopie der Datenseite ihres Auslandspasses und des gültigen Visums beizufügen)
Bitte beachten Sie, dass weitere Unterlagen angefordert werden können, sofern diese zur Prüfung des Antrags erforderlich sind. Die Vorlage der o.g. Unterlagen bedeutet nicht, dass automatisch ein Visum erteilt wird.
Die Botschaft arbeitet mit keinem Reisebüro und keiner Vermittlungsagentur in Kirgisistan zusammen. Die Erfolgsaussichten Ihres Antrags verbessern sich nicht durch Einschaltung eines Reisebüros! Ausschließlich das aus Deutschland stammende konsularische Personal entscheidet über Ihren Antrag. Glaubwürdige Auskünfte zu Visafragen erhalten Sie kostenlos per Email oder durch Anruf in der Visastelle. Merkblätter und Antragsformulare erhalten Sie kostenlos in der Visastelle oder auf der Internetseite der Botschaft.