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Ferienbeschäftigung für Studierende

06.01.2022 - Artikel

Ausländische Studierende können in den offiziellen Semesterferien eine Ferienbeschäftigung in Deutschland ausüben. Diese Beschäftigung ist mit einem Schengen-Visum möglich und zählt nicht als Erwerbstätigkeit.

Eine Ferienbeschäftigung ist für maximal 90 Tage während der offiziellen Ferien der Universitäten möglich; die Ferienzeiten müssen dafür von der Universität bestätigt werden (frühester Beginn Mitte Mai, Ende spätestens Mitte September).

Bitte beachten Sie ebenso die allgemeinen Hinweise zum Schengen-Visum.

Alle Unterlagen sind mit deutsch- oder englischsprachiger Übersetzung einzureichen; Originale sind jeweils mit Übersetzung und einer Kopie vorzulegen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende ausländischer Hochschulen bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres (Änderung zum 1.3.2024).

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Ordinatur nach einem medizinischen Abschluss nicht um ein Studium handelt.

Wie lange darf ich arbeiten?

Maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten während der festgelegten Semesterferien im Heimatland.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.


Bitte beachten Sie ebenso folgende Hinweise:

  • Aufgrund der enorm gestiegenen Nachfrage kann es in der Hochsaison zu längeren Wartezeiten für Termine kommen. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Termin!
  • Sollte der Arbeitsvertrag bereits begonnen haben, muss eine Bestätigung des Arbeitgebers vorgelegt werden. Darin muss der Arbeitgeber angeben, bis zu welchem Zeitpunkt er Sie noch erwartet.

Weitere Informationen zu den Ferienbeschäftigungen und weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit

Bitte beachten Sie, dass weitere Unterlagen angefordert werden können, sofern diese zur Prüfung des Antrags erforderlich sind. Die Vorlage der o.g. Unterlagen bedeutet nicht, dass automatisch ein Visum erteilt wird.

Die Botschaft arbeitet mit keinem Reisebüro und keiner Vermittlungsagentur zusammen.

Die Erfolgsaussichten Ihres Antrags verbessern sich nicht durch Einschaltung eines Reisebüros! Ausschließlich das aus Deutschland stammende konsularische Personal entscheidet über Ihren Antrag.

Vertrauenswürdige Auskünfte zu allen Visafragen erhalten Sie kostenlos per Email oder durch Anruf in der Visastelle; Merkblätter und Antragsformulare sind kostenlos.

Weitere Informationen

Allgemeines Bitte lesen Sie sich vor Antragstellung die „Allgemeinen Hinweise zum Visumverfahren“ durch.Alle Unterlagen sind mit deutsch- oder englischsprachiger Übersetzung einzureichen.Originale…

Schengen-Visum - für die Aufnahme einer Ferienbeschäftigung

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