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Beantragung eines deutschen Personalausweises

Eine Hand hält einen deutschen Personalausweis

Neuer Personalausweis, © picture alliance / photothek

Artikel

Die Beantragung eines neuen Personalausweises ist nur persönlich in der Botschaft möglich. Es kann nur ein regulärer Personalausweis beantragt werden; die Ausstellungsdauer beträgt ca. 6-8 Wochen.

Antragsteller nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • 10 Jahre Gültigkeit,
  • Gebühr 67,- €

Antragsteller vor Vollendung des 24. Lebensjahrs:

  • 6 Jahre Gültigkeit,
  • Gebühr 58,50 €

Bei Antragstellern, die noch in Deutschland gemeldet sind, wird zusätzlich eine Unzuständigkeitsgebühr in Höhe von 13,-€ fällig.

Allgemeine Informationen zum Personalausweis

Der seit November 2010 ausgestellte Personalausweis hat ein Scheckkartenformat und ist mit einem elektronischen Chip ausgestattet. Auf Wunsch können als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal – neben dem Lichtbild - Fingerabdrücke gespeichert werden. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden.

Personalausweise werden immer mit eingeschalteter Online-Funktion (elektronischer Identitätsnachweis eID) hergestellt und ausgegeben. Dazu erhalten Sie von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Der eID kann erst dann tatsächlich genutzt werden, wenn die fünfstellige Transport-PIN durch eine sechsstellige persönliche PIN ersetzt wurde. Dies kann mittels eines Kartenlesegeräts am heimischen PC erfolgen.

Mit der eID können Sie sich bei Internetanwendungen und Automaten, die die Online-Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch die Kennzeichnung mit dem Personalausweislogo), ausweisen und identifizieren.

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und in der barrierefreien Broschüre.

Folgende Dokumente müssen bei Beantragung vorgelegt werden:

  • ausgefülltes Antragsformular mit eigenhändiger Unterschrift
  • 1 aktuelles Passfoto (biometrietauglich), Größe 45x35 mm
  • Geburtsurkunde, ggfls. Heiratsurkunde, ggfls. Staatsangehörigkeitsausweis jeweils mit 1 Kopie
  • Abmeldebescheinigung falls in dem bisherigen Ausweis als Wohnsitz noch ein Ort in Deutschland eingetragen ist, der Antragsteller sich aber schon bei der deutschen Meldebehörde abgemeldet hat mit 1 Kopie
  • Aufenthaltsgenehmigung für Kirgisistan mit 1 Kopie
  • letzter deutscher Personalausweis mit 1 Kopie
  • jeweilige Gebühr in kirgisischen Som (Umrechnung zum aktuellen Kurs der Botschaft)

Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen zu verlangen, sofern dies im Einzelfall notwendig ist (z. B. Bescheinigung über Ihre Namensführung).

Bei Antragstellung für Minderjährige ist zusätzlich folgendes zu beachten:

  • beide Eltern (sofern gemeinsames Sorgerecht) und das Kind müssen persönlich in der Botschaft erscheinen; alleiniges Sorgerecht ist durch entsprechende Dokumente nachzuweisen (Sorgerechtsentscheidung, Gerichtsurteil, Sterbeurkunde des anderen Elternteils)
  • Antrag ist auf den Namen des Kindes auszufüllen und von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben
  • bei vor Geburt des Kindes miteinander verheirateten Eltern ist die Heiratsurkunde, bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist die Vaterschaftsanerkennung vorzulegen.
  • Pässe/Ausweise der Sorgeberechtigten mit je einer Kopie

Weitere Informationen

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