Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Beantragung eines deutschen Reisepasses

Artikel

Die Beantragung eines neuen Reisepasses ist nur persönlich in der Botschaft möglich. In deutschen Reisepässen werden neben einem biometrischen Foto auch Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert.

An der Deutschen Botschaft in Bischkek ist die Ausstellung folgender Pässe möglich:

  • Reisepass (auch „Europapass“ genannt; 10 Jahre Gültigkeit, Ausstellungsdauer: ca. 6-8 Wochen, Gebühr 101,- € / für Antragsteller vor Vollendung des 24. Lebensjahrs: 6 Jahre Gültigkeit, Gebühr 68,50 € / Expresspass mit erhöhter Gebühr innerhalb von ca. 2 Wochen möglich).
  • Vorläufiger Reisepass (1 Jahr Gültigkeit, Ausstellung in der Regel innerhalb 24 h und nur bei begründeter Eilbedürftigkeit, ohne Fingerabdrücke, 70,- €)
  • Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland (lediglich zur Rückreise nach Deutschland z. B. bei Passverlust, Ausstellung innerhalb 24 h, 52,- €)

Folgende Dokumente müssen bei Beantragung vorgelegt werden:

  • ausgefülltes Antragsformular mit eigenhändiger Unterschrift
  • 1 aktuelles Passfoto (biometrietauglich), Größe 45x35 mm
  • Geburtsurkunde, ggfls. Heiratsurkunde, ggfls. Staatsangehörigkeitsausweis jeweils mit 1 Kopie
  • Abmeldebescheinigung falls in bisherigem Reisepass als Wohnsitz noch ein Ort in Deutschland eingetragen ist, der Antragsteller sich aber schon bei der deutschen Meldebehörde abgemeldet hat mit 1 Kopie
  • Aufenthaltsgenehmigung für Kirgisistan mit 1 Kopie
  • letzter deutscher Reisepass mit 1 Kopie
  • jeweilige Gebühr in kirgisischen Som (Umrechnung zum aktuellen Kurs der Botschaft)

Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen zu verlangen, sofern dies im Einzelfall notwendig ist (z. B. Bescheinigung über Ihre Namensführung).

Bei Passantragstellung für Minderjährige ist zusätzlich folgendes zu beachten:

  • beide Eltern (sofern gemeinsames Sorgerecht) und das Kind müssen persönlich in der Botschaft erscheinen; alleiniges Sorgerecht ist durch entsprechende Dokumente nachzuweisen (Sorgerechtsentscheidung, Gerichtsurteil, Sterbeurkunde des anderen Elternteils)
  • Antrag ist auf den Namen des Kindes auszufüllen und von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben
  • bei vor Geburt des Kindes miteinander verheirateten Eltern ist die Heiratsurkunde, bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist die Vaterschaftsanerkennung vorzulegen.
  • Pässe der Sorgeberechtigten mit je einer Kopie

Weitere Informationen

nach oben