Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis für Kirgisistan

Artikel

Deutsche Staatsangehörige benötigen unabhängig vom Reisezweck für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen innerhalb von 60 Tagen kein Visum. Wir weisen darauf hin, dass bei der Einreise auf eine Registrierung und einen Einreisestempel bestanden werden sollte. Ansonsten kann es bei der Ausreise zu Problemen kommen.

Für die Ausstellung oder Verlängerung eines Visums, eine Änderung des Aufenthaltszweckes oder eine Ausreiseerlaubnis wenden Sie sich bitte an die Konsularabteilung des kirgisischen Außenministeriums oder die für Ihren Wohnort zuständige kirgisische Auslandvertretung.

Für weitere Reise- und Sicherheitshinweise besuchen Sie bitte die Webseite Reise- und Sicherheitshinweise für Kirgisistan.

nach oben