Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Eröffnung eines Sperrkontos für Studenten und Sprachkursteilnehmer

eingefrorenes Geld

Euromünzen, © colourbox.de

Artikel

Mit einem Sperrkonto können Sie im Visumsantragsverfahren ausreichende finanzielle Mittel nachweisen.

Mit einem Sperrkonto können Sie im Visumsantragsverfahren ausreichende finanzielle Mittel nachweisen. Sie können selbst wählen, bei welcher Bank Sie Ihr Sperrkonto einrichten möchten. Wichtig ist, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Sperrkonto muss genügend Guthaben enthalten, um die für die Dauer des geplanten Aufenthalts in Deutschland anfallenden Kosten abzudecken, soweit nicht zusätzlich andere Finanzierungsnachweise im Visumverfahren vorgelegt werden. Dabei gelten gewisse Regelsätze, die sich an den Sätzen für deutsche Studierende orientieren. Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der angenommene jährliche Regelbedarf, der bei Visumbeantragung auf das Sperrkonto eingezahlt sein muss, 11.208 Euro.
  • Das Konto darf nur das Abheben eines bestimmten Betrages pro Monat (für Studenten aktuell 934 Euro) zulassen.
  • Die Auflösung des Sperrkontos darf nur mit Zustimmung eines Sperrbegünstigten möglich sein. Der Sperrbegünstigte ist entweder die Auslandsvertretung oder nach Einreise die zuständige Ausländerbehörde. Ein Sperrvermerk stellt daher nur sicher, dass immer ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen. Er berechtigt den Sperrbegünstigten nicht zum Zugriff auf das Sperrkonto.

Der Botschaft sind Anbieter bekannt, eine Nennung ist aus Wettbewerbsgründen jedoch nicht möglich. Es wird deshalb auf öffentlich zugängliche Informationsquellen wie das Internet verwiesen. Angebote sollten kritisch auf die bestmögliche Eignung für die persönliche Situation hin verglichen werden. Nutzen Sie Erfahrungsberichte von anderen Studierenden oder Empfehlungen von Bekannten.

nach oben