Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Arbeiten in Deutschland

Artikel

Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sonstige Qualifikationen können zur Arbeitsaufnahme in Deutschland berechtigen. Auch Aus- und Weiterbildung, eine Ferienbeschäftigung oder ein Praktikum ist möglich.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen finden verschiedene Regelungen Anwendung. Hier finden Sie die unterschiedlichen Möglichkeiten und Links zu weiteren Informationsquellen.

Falls Ihnen bereits eine Vorabzustimmung im beschleunigten Verfahren mit Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde vorliegt, kontaktieren Sie uns bitte direkt über das Kontaktformular.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen Das Visum zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht interessierten ausländischen Fachkräften mit in Deutschland anerkannter Berufsausbildung oder Hochschulausbildung, für maximal…

Visum zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (§ 20 AufenthG)

Allgemeine Informationen Akkordeon VAZ Die Blaue Karte EU gemäß § 18g AufenthG richtet sich an qualifizierte Arbeitskräfte und IT-Spezialisten, die in einer ihrer Qualifikation angemessenen…

Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG)

Allgemeine Informationen Akkordeon VAZ Als Fachkraft mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung kann Ihnen ein Aufenthaltstitel zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt…

Visum für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung (§ 18a AufenthG)

Allgemeine Informationen Akkordeon VAZ Als Fachkraft mit einer in Deutschland anerkannten akademischen Ausbildung kann Ihnen ein Aufenthaltstitel zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung…

Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b AufenthG)

Ausländern, die über eine abgeschlossene deutsche oder anerkannte ausländische qualifizierte Berufsausbildung als Berufskraftfahrer verfügen, kann ein Visum zur Beschäftigung als Fachkraft mit…

Arbeiten als Berufskraftfahrer in Deutschland

Personen, die das 18., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Visum zur Ausübung einer Beschäftigung als Au Pair erteilt werden, und zwar für eine Dauer zwischen mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten.

Au Pair-Aufenthalt in Deutschland

Zum Absolvieren eines Praktikums kann ein Visum nach § 16e AufenthG oder nach § 16a AufenthG iVm. § 15 BeschV beantragt werden. Es sind verschiedene Praktika möglich:Studienbezogenes Praktikum EU mit…

Visum zum Praktikum (§16e AufenthG, §16a AufenthG i.V.m. §15 BeschV)

Für eine betriebliche Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung oder eines Ausbildungslehrganges an einer berufsbildenden Schule in Deutschland kann ein Visum gem. § 16a…

Visum zur Berufsausbildung und zur betrieblichen Weiterbildung (§16a AufenthG)

Ausländische Studierende können in den offiziellen Semesterferien eine Ferienbeschäftigung in Deutschland ausüben. Diese Beschäftigung ist mit einem Schengen-Visum möglich und zählt nicht als…

Ferienbeschäftigung für Studierende

Aufbauend auf dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 1. März 2020 in Kraft getreten ist, werden nun mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung die Möglichkeiten für…

Deutschland erweitert und vereinfacht Zugang zum Arbeitsmarkt

nach oben