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Unterzeichnung des Gegenseitigkeitsabkommens zur Erwerbstätigkeit von Familienangehörigen von Diplomaten

Unterzeichnung des Gegenseitigkeitsabkommens zur Erwerbstätigkeit von Familienangehörigen von Diplomaten, © Deutsche Botschaft Bischkek

Am 6. November unterzeichneten Botschafterin Monika Iwersen und der kirgisische Außenminister Chingiz Aidarbekov das Gegenseitigkeitsabkommen zur Erwerbstätigkeit von Familienangehörigen von entsandtem Personal diplomatischer und konsularischer Vertretungen. Die Kirgisische Republik ist damit das 44. Land, mit dem die Bundesrepublik Deutschland solch ein Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen hat.